Hauptversammlung der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG am 22.04.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte des Vorstands zur Gesellschaft und zum Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 sowie eines erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289, 315 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
ZUSTIMMUNG
Begründung: Mit der Dividende von € 3,50 wird erneut über 90 % des Jahresüberschusses ausgeschüttet.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
ZUSTIMMUNG
Begründung: Dem Vorstand ist Entlastung zur erteilen. Auch wenn das Ergebnis in 2007 gefallen ist, hat der Vorstand mit einer Umsatzrendite von 18,1 % ein gutes Ergebnis in einem schwierigem Marktumfeld erreicht.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
ZUSTIMMUNG
Begründung: Die Entlastung ist zu erteilen. Soweit erkennbar, ist der Aufsichtsrat seiner Pflicht, der Überwachung des Vorstandes, nachgekommen und hat den Vorstand personell erweitert. Darüber hinaus ist mit seinem Rat die Erweiterung der Beteiligung am Wettbewerb erfolgt.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
ZUSTIMMUNG
Begründung: Erneut steht die Hanse Treuhand GmbH zur Abschlussprüferin zur Wahl. Auch wenn diese Gesellschaft nunmehr seit über 10 Jahren die Gesellschaft prüft, spricht nichts gegen die Zustimmung des Wahlbeschlusses.
TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat
ZUSTIMMUNG
Begründung: Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates stehen zur Wiederwahl an.
TOP 7
Beschlussfassung über die Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals 2008
sowie die entsprechenden Satzungsänderungen
ABLEHUNG
Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung lautet auf eine Neuschaffung eines genehmigten Kapitals von 50 % des derzeitigen Kapitals, d.h., dass maximal gesetzlich Zulässige. Die SdK ist der Auffassung, dass Vorstand und Aufsichtsrat bei konkreten Kapitalmaßnahmen immer genügend Zeit haben, auch eine Kapitalerhöhung der Hauptversammlung zur Genehmigung vorzulegen und aus diesem Grunde einen Vorratsbeschluss in der Größenordnung von 20 % bis maximal 25 % des Kapitals ausreicht. Diese Auffassung setzt sich auch immer mehr in den Dax-Gesellschaften durch. Dementsprechend ist der Vorschlag der Verwaltung abzulehnen, es sei denn, er wird noch bis zur Hauptversammlung angepasst.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien
ZUSTIMMUNG
Begründung: Da der Vorschlag im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gegeben ist, wird zugestimmt.
TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages zwischen der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
und der MPC Capital Concepts GmbH
ZUSTIMMUNG
Begründung: Durch die Beschlussfassung wird innerhalb des Konzerns die steuerliche Regelung optimiert.
TOP 10
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages zwischen der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
und der MPC Münchmeyer Petersen Insurance Development GmbH
ZUSTIMMUNG
Begründung: Durch die Beschlussfassung wird innerhalb des Konzerns die steuerliche Regelung optimiert.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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