Hauptversammlung der GBWAG Bayerische Wohnungs-Aktiengesellschaft am 23.04.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der Verwendung des Bilanzgewinns kann zugestimmt werden. Die Ausschüttung beträgt € 2.730.000.000 oder € 0,07 je Aktie. Dies entspricht einer Steigerung von ca. 5% im Vergleich zum Vorjahr. Der Gewinnvortrag in Höhe von € 8,8 Mio sowie die Einstellung in andere Gewinnrücklagen in Höhe von € 10 Mio sind angemessen, weil der Ergebnisbeitrag mit € 17,5 Mio. aus dem Portfoliomanagement in etwa derselben Höhe entspricht.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet. Der Jahresüberschuss stell mit EUR 21,0 Mio. ein solides Ergebnis dar.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
Zustimmung
Begründung: Wir glauben, dass der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion nachgekommen ist und können keine Verfehlung feststellen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Wir sehen weder durch die Satzungsänderung keine wesentliche Nachteile für die Minderheitsaktionäre.
TOP 6
Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen GBW AG und GBW Management GmbH.
Zustimmung
Begründung: Wir sehen durch die Satzungsänderung keine wesentliche Nachteile für die Minderheitsaktionäre.
TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Wir sehen durch die Satzungsänderung keine wesentliche Nachteile für die Minderheitsaktionäre.
TOP 8
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers.
Zustimmung
Begründung: Wir stimmen dem vom AR vorgeschlagenen Abschlussprüfer (Deutsche Baurevision Berlin) zu.
TOP 9
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die SdK hätte es begrüßt, wenn in Zukunft die Minderheitsaktionäre im Aufsichtsrat vertreten wären. Andererseits werden die Arbeitnehmervertreter nicht durch weitere Vertreter des Großaktionärs, sondern durch unabhängige Fachleute ersetzt. Obwohl der AR keinen Minderaktionär zur Wahl vorgeschlagen hat, können wir deshalb die Wahl der Kandidaten unterstützen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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