Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.04.08



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Hauptversammlung der BASF SE am 24.04.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des Jahresabschlusses 2007

Keine Beschlussfassung

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinnes

Der Ausschüttungsvorschlag entspricht ca. 45 % des ausgewiesenen Konzernergebnisses und kommt damit weitgehend der Zielausschüttung der SdK für reife Unternehmen nahe. Dem Vorschlag wird deshalb zugestimmt.

TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats

Über die Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtsjahr ist nicht Negatives bekannt geworden.
Allerdings sind folgende Strukturen zu kritisieren:

1. Zusammensetzung des AR

Der AR-Vorsitzende und damit der Leiter des Präsidialausschusses sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sind die beherrschenden Personen des AR. Beides sind ehemalige Vorstände. Auch haben beide Aufsichtsratspositionen bei anderen Unternehmen. Der AR-Vorsitzende ist AR-Mitglied bei 7 weiteren Unternehmen; bei 2 Unternehmen davon als AR-Vorsitzender. Der Leiter des Prüfungsausschusses ist Mitglied in 5 AR bzw. Verwaltungsgremien, davon bei 2 Unternehmen AR-Vorsitzender.
Die Größe der BASF sowie die von den Aktionären gezahlte Vergütung erfordern nach unserer Ansicht eine volle Konzentration des AR-Vorsitzenden und des Leiters des Prüfungsausschusses auf die Belange unserer Gesellschaft.

2. Vorstandsvergütung

a) Die vom AR dem Vorstand gewährte Tantieme richtet sich nach der Gesamtkapitalrendite. Diese ist in den letzten 3 Jahren von 17,7 über 17,5 auf jetzt 16,4 % gesunken. Dagegen sind die Tantiemen von 10,3 Mio. € über 11,2 Mio. € auf 14,1 Mio. € gestiegen. Dies ist eine widersprüchliche Entwicklung. Die gesamte variable Vergütung beträgt 2007 nunmehr ca. 20 Mio. € und entspricht dem 4-fachen der fixen Vergütung. Die variable Vergütung sollte besser einem „cap“ unterliegen.
b) Die vom AR gewährten Zahlungen bei Beendigung eines Vorstandsmandats in den verschiedenen Variationen gehen weit über die rechtlich erforderlichen Notwendigkeiten hinaus und entsprechen damit nicht den Interessen der Aktionäre. Dazu gehört auch die Zahlung von Pensionen in einem Alter, das weit vor der Pensionsgrenze liegt (vgl. Fall Claasen bei EnBW).
c) Die Bindung der Pensionsrechte der Vorstände an Teile des variablen Einkommens führt zu einem Ruhegehalt, das weit über selbst hohe Maßstäbe für eine Altersversorgung hinaus geht.
d) Aufgrund des Aktienoptionsprogrammes ist für die Programme BOB 2001 bis BOB 2007 ein zusätzlicher Personalaufwand von 29,7 Mio. € im Berichtsjahr entstanden, obwohl das Unternehmen das Ergebnis vor Steuern nur um 4 % erhöht hat.
Die Erfahrung mit den Optionsprogrammen in Deutschland seit 1999 zeigt, dass diese den Interessen der Aktionäre zuwiderlaufen. In Folge dessen sollten die Optionsprogramme ersatzlos abgesetzt werden und die Bindung der Interessen der Vorstände an die der Unternehmenseigentümer durch Zahlung einer Tantieme zu 50 % in bar und zu 50 % in Aktien erreicht werden.

3. Aufsichtsratsvergütung

Der bestehende und im Rahmen des Aktiensplits anzupassende variable Teil der AR-Vergütung übt keinen Anreiz zur Steigerung des Unternehmensergebnisses aus, sondern ist methodisch als Einkommens-Sicherung ausgelegt. Die Messlatte beginnt bei einem Gewinn je Aktie von 2,60 € (vor Aktiensplit), ein Ergebnis, das man schon 2002 realisiert hat.
Die Steigerungen von je 1 Cent Gewinn auf dem niedrigsten Niveau werden mit dem höchsten Geldbetrag vergütet. Dies liegt nicht im Interesse der Aktionäre. Diese wollen Ergebnissteigerungen. Und dafür allein sollten finanzielle Anreize gegeben werden, wenn der Aufsichtsrat überhaupt variabel vergütet werden soll.
Da der Aufsichtsrat im Wesentlichen seine eigenen Interessen und die seiner ehemaligen Vorstandskollegen, und nicht wie er dies tun sollte, die Interessen der Anteilseigner, vertritt, wird empfohlen, dem AR die Entlastung zu verweigern. Dies übrigens auch, weil der AR mit seinem Verhalten zu einer öffentlichen Diskussion und Unzufriedenheit beiträgt, die unsere Gesellschaftsordnung gefährdet und damit langfristig auch das Eigentum der Aktionäre.

TOP 4
Entlastung des Vorstands

Der Vorstand hat wiederum ein hervorragendes Ergebnis vorgelegt, auch wenn dies hinter dem Umsatzwachstum zurücklag und durch die Steuerreform begünstigt wurde.
Wir stimmen einer Entlastung zu.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers

Es sind keine negativen Informationen über die Abschlussprüfung im Berichtsjahr bekannt geworden. Gegen die Wahl der KPMG für 2008 bestehen deshalb keine Bedenken.

TOP 6
Rückkauf eigener Aktien

Wenn wir auch eine rentable Reinvestition der vorhandenen Liquidität vorziehen würden, so ist doch der Rückkauf und der folgende Einzug der Aktien eine akzeptable Verwendung von überschüssiger Liquidität.
Allerdings steigt damit der Gewinn je Aktie und damit die AR-Vergütung, ohne dass dem eine höhere AR-Leistung gegenüber stehen würde. Die variable AR-Vergütung sollte deshalb auf eine andere Basis gestellt werden oder entfallen. Dafür könnte dann die fixe Vergütung erhöht werden.

TOP 7
Zustimmung zu Beherrschungs - und EAV-Verträgen

Der Beschlussvorlage wird zugestimmt, weil damit steuerliche Vorteile für das Unternehmen verbunden sind.

TOP 8
Aktiensplit

Der Beschlussvorlage wird zugestimmt. Der Beschluss könnte sich möglicherweise positiv auf den Aktienkurs auswirken.

TOP 9
Satzungsänderungen

Den Satzungsänderungen zur Vergütung von Ausschusstätigkeiten und zur Anmeldung zur Hauptversammlung wird zugestimmt.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.