Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.12.03



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HV der Bit by Bit Holding AG am 17. Dezember 2003

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.

Top 1: Entlastung des Vorstandes für die Geschäftsjahre 2001 und 2002

Top 2: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2001 und 2002

Zu TOP 1 und TOP 2:

Eine Entlastung des Vorstandes sowie der Mitglieder des Aufsichtsrates ist ausgeschlossen, da im letzten Jahr keine Hauptversammlung stattgefunden hat. Auch die Hauptversammlung für das Jahr 2001 war verspätet nach Ende der gesetzlichen Frist angesetzt. Die Handlungsweisen von Vorstand und Aufsichtsrat sind zu undurchsichtig. Die Kleinaktionäre und ihre Rechte werden nicht ernst genug genommen. Trotzdem ist es eine erfreuliche Überraschung, dass überhaupt noch eine Hauptversammlung stattfindet. Die Gesellschaft war eigentlich schon als Insolvenzfall abgeschrieben. Wahrscheinlich werden wir uns bei der Entlastung enthalten oder ganz nach Verlauf der Informationen auf der Hauptversammlung dagegen stimmen. Die Entwicklung der Gesellschaft ist nicht derart positiv, als dass sich eine Erhöhung aufdrängt. Andererseits ist die Situation auch nicht derart schlecht, als zwingende Gründe dagegen sprächen. Zudem ist die Gewinnausschüttung an die Aktionäre über die im Gewinnabführungsvertrag festgelegte Regelung über eine Abfindung garantiert.

Top 3: Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes
Enthaltung, da der AR ein neues Mitglied von außen braucht

Top 4: Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2001 und 2002 nebst Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats
keine Abstimmung

Top 5: Anzeige gemäß § 92 Absatz 1 Aktiengesetz über den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals –Bericht des Vorstandes über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft
keine Abstimmung

Top 6: Herabsetzung des Grundkapitals des genehmigten und bedingten Kapitals, Satzungsänderung

Zustimmung. Die Kapitalherabsetzung ist notwendig, der Ausschluß des Bezugsrechtes in dieser Form ist zu allgemein.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.