Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.04.08



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Hauptversammlung der RWE AG am 17.04.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RWE Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die RWE Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Begründung: Die SdK stimmt der Verwendung des Bilanzgewinnes zu. Zwar wird die Dividende gegenüber dem Vorjahr gekürzt und dies, obwohl das Ergebnis insgesamt besser ist, doch ist die Ausschüttung der Dividende immer noch als angemessen anzusehen. Sie liegt im Bereich der von den Organen festgelegten Ausschüttungsquote von 50 bis 60 % des nachhaltigen Nettoergebnisses.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Begründung: Dem Vorstand wird Entlastung erteilt. Das Geschäftsjahr 2007 war für die RWE AG ein erfolgreiches. Alle wesentlichen Unternehmenskennzahlen wurden gesteigert. Es bestehen keinerlei Gründe, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Begründung: Auch dem Aufsichtsrat kann Entlastung erteilt werden. Zwar sind die Vorgänge um den Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft im Zuge seiner früheren Tätigkeit als Vorstand der WestLB sicher nicht positiv zu beurteilen, doch geht es hier um die Entlastung als Aufsichtsrat der RWE AG. Hier ist ihm nichts wesentliches vorzuwerfen, auch wenn die SdK den Übergang im Rahmen des Wechsels des Vorstandsvorsitzenden nicht als glücklich empfunden hat. Hier wäre eine klarere Trennung wünschenswert gewesen. Insgesamt überwiegen die positiven die negativen Effekte aber deutlich, so dass Entlastung gewährt werden kann.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Dem Vorschlag wird zugestimmt.

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Begründung: Soweit die Verwaltung daran festhält, über den TOP 6, der aus zwei Beschlüssen besteht, einheitlich abstimmen zu lassen, wird die SdK gegen diesen TOP stimmen. Sollte ein Trennung der Abstimmung in TOP 6a und TOP 6b erfolgen, wir die SdK TOP 6a zustimmen und TOP 6b ablehnen. Dies SdK hat grundsätzlich nichts gegen den Erwerb eigener Aktien einzuwenden, befürwortet dieses Instrument sogar ausdrücklich, zumal die RWE AG auch in der Lage ist, von diesem Institut Gebrauch zu machen. Was die SdK jedoch grundsätzlich ablehnt ist, dass die Gesellschaft zum Rückkauf eigener Aktien auch Derivate einsetzen darf. Die SdK hält es nicht für sinnvoll, den Vorstand in die Lage zu versetzen, mit derivativen Produkten auf die eigenen Aktien zu arbeiten, zumal der Gesetzgeber den Handel in eigenen Aktien explizit ausgeschlossen hat. Die SdK ist der Meinung, dass der TOP 6b sich bereits im Grenzbereich des rechtlich zulässigen befindet und überlegt aktuell, diese Frage in einem Grundsatzverfahren klären zu lassen.

TOP 7
Schaffung eines genehmigten Kapitals und Einfügung eines neuen § 4 Absatz (2) in die Satzung

Begründung: Dem TOP wird zugestimmt. Zwar handelt es sich um einen \"üblichen\" Vorratsbeschluss, dem die SdK grundsätzlich skeptisch gegenüber steht, doch wird hier die gesetzliche Möglichkeit nicht vollständig ausgenutzt. Die Genehmigung bezieht sich auf \"nur\" 20% des Grundkapitals. Möglich wären 50%. Zwar ist auch dies bei einer Gesellschaft wie die RWE AG schon ein Volumen von über 9 Milliarden Euro bezogen auf den aktuellen Kurs doch hat die Gesellschaft von diesem Instrument bisher nur sparsam Gebrauch gemacht. Außerdem muss das Unternehmen bei sich bietenden Gelegenheiten flexibel agieren können. Bei einem Unternehmen in der Größe einer RWE AG ist ein solcher Beschluss daher zu akzeptieren.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.