Hauptversammlung der Analytik Jena AG am 04.04.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der
Analytik Jena AG sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses,
des Konzernlageberichts (einschließlich des Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB) und des Berichts des
Aufsichtsrats für das am 30. September 2007 beendete Geschäftsjahr 2006/2007
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2006/2007
Zustimmung
Die Entlastung kann erteilt werden, ihr steht nichts im Wege.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006/2007
Zustimmung
Die Entlastung kann erteilt werden, ihr steht nichts im Wege.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007/2008
Zustimmung
Begründung: Der vorgeschlagene Wirtschaftsprüfer scheint geeignet.
TOP 5
Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Keine Zustimmung
Begründung: Gegen die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien spricht eindeutig die zu geringe Anzahl frei handelbarer Aktien. Durch einen Rückkauf wird die Zahl frei handelbarer Aktien noch zusätzlich verringert. Außerdem spricht die im Vergleich mit dem Vorjahr verringerte Liquidität der Gesellschaft gegen einen Rückkauf.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) der Satzung
Keine Zustimmung
Begründung: Die Vergütung des Aufsichtsrats sollte (entgegen dem DCGK) nur aus festen Vergütungsbestandteilen bestehen. Nur damit kann gewährleistet werden, dass keine Anreize bestehen, dass der Aufsichtsrat die Lage der Gesellschaft positiver darstellt als sie wirklich ist.
TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Alle vorgeschlagenen Kandidaten scheinen für das Amt des Aufsichtsrats geeignet.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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