Hauptversammlung der MVV Energie AG am 14.03.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2007, des
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2006/2007, des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 30. September 2007, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2006/2007 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Die Verwendung des Bilanzgewinns bewegt sich am unteren Rand in dem von der SdK geforderten Bereich von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses. Dennoch wird dem Vorschlag zugestimmt, weil für das weitere Wachstum des Konzerns finanzielle Mittel benötigt werden, um Marktchancen wahrnehmen zu können.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Der Entlastung des Vorstandes wird zugestimmt, da der Vorstand im Geschäftsjahr seine Verpflichtungen ordentlich ausgeführt hat. Der Vorstand hat weiterhin ertragsorientiertes Wachstum geschaffen. Insbesondere hat er die wesentlichen Kennzahlen des Unternehmens positiv ausgebaut.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Der Entlastung des Aufsichtsrates kann zugestimmt werden, da der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr seinen Verpflichtungen zur Kontrolle und strategischen Beratung des Vorstandes stets nachgekommen ist.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007/2008
Zustimmung
Gegen den Abschlussprüfer bestehen keinerlei Bedenken.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Ablehnung
Dem Erwerb eigener Aktien stimmt die SdK nicht zu. Die vorhandenen finanziellen Mittel sind aus unserer Sicht nicht zum Rückkauf eigener Aktien zu verwenden, sondern sollten zum weiteren Ausbau des operativen Geschäftes Verwendung finden. Es scheint hier zumindest widersprüchlich zu sein, dass bei einer Verdopplung des Jahresüberschusses die Dividende auf Vorjahreshöhe beibehalten wird und im Geschäftsbericht auf weitere strategische Zukäufe im Sinne von wertorientiertem Wachstum hingewiesen und gleichzeitig durch diesen Verwaltungsvorschlag Raum geschaffen wird, um eigene Aktien gerade mit diesen finanziellen Mitteln zurückzukaufen.
TOP 7
Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Ablehnung
Bei der Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes fordert die SdK grundsätzlich, dass jede Aktionärsgruppe im Aufsichtsrat vertreten ist. Dabei sollte eine Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder gegeben sein. Während an der fachlichen Qualifikation des vorgeschlagenen Kandidaten keinerlei Zweifel bestehen, werden jedoch an der Unabhängigkeit Bedenken angemeldet. Der Kandidat ist auch Vorstandsvorsitzender in einer Gesellschaft, die 16,1 % an der MVV AG hält. Mit der Wahl in den Aufsichtsrat käme er in die Situation, Verträge zu kontrollieren, die er als Vertreter dieser Gesellschaft mitgestaltet hat.
TOP 8
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung der Gesellschaft
Enthaltung
Den Änderungsvorschlägen für die Satzung kann weitestgehend zugestimmt werden. Allerdings wird dem letzten Unterpunkt (Beschlussfassung der Hauptversammlung) nicht zugestimmt. Durch die Anwendung des UMAG werden die Rechte der Aktionäre und insbesondere der Minderheitsaktionäre eingeschränkt. Dies widerspricht dem grundsätzlichen Verständnis von Aktionärsdemokratie aus Sicht der Schutzgemeinschaft.
TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines
Gewinnabführungsvertrages
Eine endgültige Entscheidung wird vom Verlauf der Hauptversammlung abhängen.
Dem Gewinnabführungsvertrag der 100%tigen Tochtergesellschaft kann grundsätzlich zugestimmt werden. Es bedarf aber einer Klärung für die 10%ige Ausgleichszahlung für die Minderheitsgesellschafter.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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