Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.03.08



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Hauptversammlung der BKN BioKraftstoff Nord AG am 07. März 2008 in Hamburg

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.

TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2006 bis 30. September 2007

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006/2007

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr gute Arbeit geleistet. Der aus strategischer Sicht richtige Schwenk vom Biodieselproduzenten zum Projektierer von Biogasanlagen wurde von guten Umsatz- und Ergebniszahlen begleitet und durch zwei Bar- und eine wichtige Sachkapitalerhöhung wachstums- und liquiditätsseitig abgesichert. IR- und PR-Arbeit weisen für eine Notiz im Entry-Standard ein hohes Niveau auf und sichern dadurch für Investoren ein hohes Maß an Transparenz.

TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006/2007

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontrollfunktion mehr als nachgekommen, was allein schon durch die bloße Anzahl von insgesamt 14 Aufsichtsratssitzungen im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich wird. Auch in puncto strategischer Beratung des Vorstands hat der Aufsichtsrat mit der Hinwendung zur Projektentwicklung von Biogasanlagen die Weichen richtig gestellt. Die Mitwirkung an den unter TOP 2 genannten Kapitalerhöhungen sichert zudem die Wachstumsstrategie des Konzerns ab.

TOP 4:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007/2008

Zustimmung
Begründung: Gegen den Verwaltungsvorschlag bestehen keine Bedenken.

TOP 5:
Wahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl von Herrn Lange, als Geschäftsführender Gesellschafter der Lange Vermögensverwaltung GbR auch Repräsentant von Anteilseignern der AG, gibt es keine Einwände.

TOP 6:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt die vorgeschlagene, ausschließlich fixe Vergütung des Aufsichtsrats und hält auch deren Höhe angesichts der Wachstumsperspektiven und -bestrebungen der Gesellschaft für angemessen.

TOP 7:
Beschlussfassung über die Änderung der Firma und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Dieser Verwaltungsvorschlag trägt der strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft Rechnung (siehe TOP 2).

TOP 8:
Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Sprakensehl-Bokel nach Vechta und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 7!

TOP 9:
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderung

Keine Zustimmung
Begründung: Trotz eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Genehmigten Kapital im abgelaufenen Geschäftsjahr wird die SdK der Beschlussvorlage ihre Zustimmung verweigern. Ursächlich dafür ist der Bezugsrechtsausschluss bei Sacheinlage, der bei der gewählten maximalen Größenordnung von 50% des Grundkapitals zu einer zu starken Verwässerung für die Altaktionäre führen bzw. zu einer aktiven Beeinflussung der Aktionärsstruktur der Gesellschaft durch die Verwaltung genutzt werden könnte. Die SdK hält hier eine Größenordnung des Genehmigten Kapitals von 25% des Grundkapitals für vertretbar. Für darüber hinausgehenden Kapitalbedarf beim Erwerb umfangreicher Vermögenswerte sollte immer eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden.

TOP 10:
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Vorstandsmitglieder sowie die Aufhebung des Bedingten Kapitals II gemäß § 5 Abs. (5) der Satzung; Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der BKN BioKraftstoff Nord AG, Mitglieder der Geschäftsführung eines verbundenen Unternehmens und Mitarbeiter eines verbundenen Unternehmens sowie die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Bedienung des Aktienoptionsplans der BKN BioKraftstoff Nord AG und entsprechende Satzungsänderung

Keine Zustimmung
Begründung: Das vorgeschlagene Aktienoptionsprogramm ist so aus Sicht der SdK zu wenig ambitioniert, da ein vorangehendes Eigeninvestment der Begünstigten nicht beabsichtigt sowie das zu erreichende Kursziel nicht anspruchsvoll genug und nicht an einen Vergleichsindex gekoppelt ist. Außerdem ist die gewählte Ausübungsfrist mit mindestens zwei Jahren zu kurz und eine von der SdK geforderte Begrenzung der aus derartigen Vergütungen resultierenden maximalen Vorteile nicht vorgesehen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.