Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke AG am 28. Februar 2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das
Geschäftsjahr 2006/07, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
übernahmerechtlichen Angaben sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2006/07
Zustimmung
Begründung: Der Gewinn hat sich erfreulich gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt. Es ist hervorzuheben, dass durch Dividende und Bonus der gesamte Gewinn ausgeschüttet wird.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006/07
Zustimmung
Begründung: Im erfolgreichsten Geschäftsjahr seit langem gebührt dem Vorstand für die hervorragende Arbeit Anerkennung.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006/07
Zustimmung
Begründung: Der AR hat die Entscheidungen des Vorstands mit großer Kompetenz kritisch begleitet und damit Anteil am guten Ergebnis. Einer Entlastung steht nichts im Wege.
TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2006/07
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsvorschlag für konzernexterne Mitglieder des AR ist angemessen, da er im Rahmen der üblichen Sätze liegt.
TOP 6
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Der Neu- bzw. Wiederwahl der vorgeschlagenen Kandidaten für den AR kann zugestimmt werden, da keine hinderlichen Gründe dagegen stehen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007/08
Zustimmung
Begründung: Die KPMG AG hat im letzen Geschäftsjahr ihren Auftrag gewissenhaft erledigt; einer erneuten Wahl zum Abschlussprüfer kann nicht widersprochen werden.
TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung von § 12 der Satzung (Zustimmung des Aufsichtsrats)
Zustimmung
Begründung: Mit der beantragten Satzungsänderung sind für den Aktionär keine Nachteile verbunden.
TOP 9
Beschlussfassung über die Änderung von § 21 der Satzung (Bekanntmachungen)
Zustimmung
Begründung: Die Ausweitung der Übermittlung von Informationen auf die elektronischen Medien entspricht den Bedürfnissen einer modernen Kommunikation.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|