Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.02.08



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Hauptversammlung der Softline AG am 27. Februar 2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Softline AG mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006/2007 sowie den erläuternden Berichten des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,&nb sp;315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Anzeige des Vorstandes, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft besteht

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006/2007

Keine Zustimmung
Begründung: Fortsetzung der Kapitalvernichtung - s. auch TOP 2 -

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006/2007

Keine Zustimmung
Begründung: Durch die seitens des Unternehmens eingeleiteten Verfahren gegen den alten Aufsichtsrat kann es keine Entlastung geben. Auch der neue Aufsichtsrat hätte die Hauptversammlung lt. § 92 AktG früher einberufen müssen. Zudem erlaubt der wenig aussagekräftige Bericht des neuen Aufsichtsrats keine gesicherte Einschätzung darüber, in welchem Umfang dieser Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion nachgekommen ist.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007/2008

Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich gibt es gegen die vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keine Bedenken.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Keine Zustimmung
Begründung: Die im Unternehmen vorhandenen Mittel sollten für die Weiterentwicklung des operativen Geschäfts und nicht für den Rückkauf eigener Aktien verwandt werden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung

Keine Zustimmung
Begründung: Eine separate Beschlussfassung über ein neues Genehmigtes Kapital macht angesichts der Unternehmenssituation keinen Sinn. Nach einer bilanziellen Verarbeitung der aufgelaufenen Verluste mittels Kapitalschnitt sollte die Frage einer Rekapitalisierung erneut aufgeworfen werden.

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Informationsübermittlung an die Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung sowie die Änderung des § 3 der Satzung zur Umsetzung des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um die sinnvolle Möglichkeit, Aktionären auch auf elektronischem Weg Informationen übermitteln zu können.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.