Hauptversammlung der Softline AG am 27. Februar 2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Softline AG mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts mit dem Bericht
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006/2007 sowie den erläuternden
Berichten des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,&nb sp;315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Anzeige des Vorstandes, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft besteht
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2006/2007
Keine Zustimmung
Begründung: Fortsetzung der Kapitalvernichtung - s. auch TOP 2 -
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2006/2007
Keine Zustimmung
Begründung: Durch die seitens des Unternehmens eingeleiteten Verfahren gegen den alten Aufsichtsrat kann es keine Entlastung geben. Auch der neue Aufsichtsrat hätte die Hauptversammlung lt. § 92 AktG früher einberufen müssen. Zudem erlaubt der wenig aussagekräftige Bericht des neuen Aufsichtsrats keine gesicherte Einschätzung darüber, in welchem Umfang dieser Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion nachgekommen ist.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2007/2008
Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich gibt es gegen die vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keine Bedenken.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Keine Zustimmung
Begründung: Die im Unternehmen vorhandenen Mittel sollten für die Weiterentwicklung des operativen Geschäfts und nicht für den Rückkauf eigener Aktien verwandt werden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie
entsprechende Satzungsänderung
Keine Zustimmung
Begründung: Eine separate Beschlussfassung über ein neues Genehmigtes Kapital macht angesichts der Unternehmenssituation keinen Sinn. Nach einer bilanziellen Verarbeitung der aufgelaufenen Verluste mittels Kapitalschnitt sollte die Frage einer Rekapitalisierung erneut aufgeworfen werden.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Informationsübermittlung an die
Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung sowie die Änderung des § 3 der Satzung zur Umsetzung des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um die sinnvolle Möglichkeit, Aktionären auch auf elektronischem Weg Informationen übermitteln zu können.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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