Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 30.01.08



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Voraussichtliches Abstimmverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstandes gemäß § 147 AktG aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der Hauptversammlung oder eines Minderheitsverlangens von Aktionären

TOP 2 Abberufung der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates gemäß § 103 AktG

TOP 3 Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Zu TOP 1, 2, 3

Die SdK wird nach aktuellem Stand der Dinge alle drei Beschlussvorschläge ablehnen. Sofern auf der Hauptversammlung andere Erkenntnisse gewonnen werden, behalten wir uns vor, das Abstimmungsverhalten entsprechend zu ändern.

Die anstehende Hauptversammlung wurde u.a. von Herrn Josef Nolden einberufen. Herr Nolden hält an der Hirsch AG Anteile in Höhe von etwa 27%. Seine Tochter, Frau Beate Nolden, war bis Juli 2007 Mitglied des Vorstands und wurde laut Mitteilung vom 18.07.07 mit sofortiger Wirkung vom Aufsichtsrat abberufen.

Die Abberufung und Umbesetzung des Vorstands in 2007 standen im Zusammenhang mit dem vom Aufsichtsrat eingeleiteten Restrukturierungsprozess. Dies war aus unserer Sicht auch dringend notwendig, um die seit Jahren erfolglos agierende Gesellschaft neu auszurichten. Das Restrukturierungsprogramm wurde vom neuen Vorstand dann ausgearbeitet und umgesetzt. Gegen ihn – nicht etwa gegen die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder – und gegen den amtierenden Aufsichtsrat soll sich nun die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft richten. Dafür erkennen wir keinen Grund und werden daher diesem Antrag nicht zustimmen .

Aus der Sicht der SdK erscheint Hirsch aktuell nun wieder auf dem richtigen Weg zu sein. Dieser Weg sollte fortgesetzt werden. Hierzu erscheint eine gewisse Kontinuität nicht von Nachteil. Daher sehen wir derzeit keinen Grund für eine Abberufung und Neuwahl des Aufsichtsrates.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.