Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 01.02.08



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Hauptversammlung der Windsor AG am 01. Februar 2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2006 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2006, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2006 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2006 sowie dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Bestätigungsbeschluss gem. § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Punkt 2 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juli 2007 über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Beschlussfassung wird zugestimmt.

TOP 3
Bestätigungsbeschluss gem. § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Punkt 4 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juli 2007 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Keine Zustimmung
Begründung: Auf Grund der formalen Fehler des Aufsichtsrats zur Hauptversammlung 2007 muss nun diese a.o. Hauptversammlung durchgeführt werden. Wir hatten 2007 gegen die Entlastung des AR gestimmt. Obwohl es um die Entlastung für 2006 geht und der Fehler erst 2007 passierte, werden wir auch diesmal konsequenterweise gegen die AR Entlastung stimmen.

TOP 4
Bestätigungsbeschluss gem. § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Punkt 7 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juli 2007 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Keine Zustimmung
Im Beschluss zur Verwendung beim Aktienrückkauf ist wieder der Einzug der Aktien vorgesehen. Wir halten diesen Einzug bei der Gesellschaft für Unsinn. Wir haben dieses bereits 2007 auf der Hauptversammlung kritisiert, uns damals aber noch enthalten und zukünftig um Streichung dieses Abschnittes gebeten. Da der gleiche Beschlusse wieder auf der Tagesordnung steht, werden wir diesmal dagegen stimmen.

TOP 5
Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 9 Abs. 1 zweiter Halbsatz der Satzung der Gesellschaft zu ändern. § 9 Abs. 1 zweiter Halbsatz lautet derzeit wie folgt: „der Aufsichtsrat tagt mindestens vier Mal während eines Geschäftsjahres.“

Der Beschlussfassung wird zugestimmt.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Beschlussfassung wird zugestimmt.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.