Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.01.08



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Hauptversammlung der Hamburgische Immobilien Invest SUCV AG am 18. Januar 2008 in Hamburg

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates jeweils für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 30. Juni 2007

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Obwohl die SdK grundsätzlich eine etwa hälftige Auskehrung des Konzernjahresüberschusses fordert, ist die SdK in diesem Fall in Anbetracht von Investitions- und Wachstumsmöglichkeiten mit der vollständigen Thesaurierung des Jahresergebnisses einverstanden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet und das Ergebnis im verkürzten Geschäftsjahr ansehnlich gesteigert. Auch der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit war signifikant positiv. Verbesserungsbedürftig erscheint die Außendarstellung der Hamburgischen AG, hier hemmt augenscheinlich die bis dato unklare Einbindung in den ESTAVIS-Konzern. Ein Sachverhalt, der, nach Auffassung der SdK und angesichts ansonsten guter operativer Daten, auch den massiv unter Druck gekommenen Aktienkurs erklären könnte.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit nachvollziehbar, seiner Kontrollfunktion nachgekommen. Erklärungsbedürftig sind allerdings einerseits die Gehaltsentwicklung der Vorstände und andererseits die unter TOP 3 angedeuteten strategischen Fragen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007/2008

Zustimmung
Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Keine Zustimmung
Begründung: Dieser reine Vorratsbeschluss ist unnötig. Der Konzern benötigt Kapital um das operative Geschäft auszuweiten und somit Immobilien ankaufen zu können. Aktienrückkäufe passen da nicht ins Bild.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.