a.o. Hauptversammlung der DIS AG am 20.12.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DIS Deutscher Industrie Service Aktiengesellschaft auf die Adecco Germany Holding GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG und die Umwandlung der Aktienoptionen in einen Anspruch auf Barabfindung
ABLEHNUNG
Begründung: Der vorgesehene Squeeze Out ist ein fundamentaler Eingriff in die Rechtsposition der freien Minderheits-Aktionäre. Auch wenn ihn das Bundesverfassungsgericht zwischenzeitlich für verfassungsgemäß erklärt hat, widerspricht er dem Selbstverständnis der Aktionäre und auch der SdK. Er ist daher abzulehnen.
Ansätze für ein erfolgreiches Vorgehen im Wege des Spruchverfahrens werden allerdings nicht gesehen. Die festgelegte Barabfindung von 113 € pro Aktie ist ca. doppelt so hoch wie das bisherige Angebot der DIS vom Frühjahr 2006, das in 2007 nicht erhöht wurde. Es betrug 54,80 € pro Aktie.
Die jetzige Höhe ist im Wesentlichen das Ergebnis einer Einigung im Zuge eines Rechtsstreits seitens des Investors Elliott u.a. Sie entspricht im Wesentlichen dem relevanten Börsenkurs (ca. 111 €) und übertrifft die gutachterliche Bewertung von Susat + Partner zur Ermittlung des Unternehmenswerts im Rahmen des beantragten Squeeze Outs (ca. 73 € pro Aktie).
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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