Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 13.12.07



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Hauptversammlung der KWS SAAT AG am 13.12.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KWS SAAT AG, des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der KWS-Gruppe (Konzernabschluss), der Lageberichte für die KWS SAAT AG und die KWS-Gruppe für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2007 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

ZUSTIMMUNG
Begründung: Der Bilanzgewinn von ca. 9,3 Mio. € soll fast vollständig zur Ausschüttung einer Dividende von 1,40 € (Vj 1,20) verwendet werden. Das ist richtig und auch erforderlich, da der Konzerngewinn das 4-fache beträgt und der Jahresüberschuss der AG etwa das Doppelte des Bilanzgewinns. Das Unternehmen verfügt über ausreichendes Eigenkapital (60%).

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

ZUSTIMMUNG
Begründung: Der Vorstand hat erfolgreich gearbeitet und sogar noch die Prognosen aus dem Vorjahr übertroffen. Außerdem scheint er das Unternehmen gut auf die Zukunft ausgerichtet zu haben.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

ZUSTIMMUNG
Begründung: Der Aufsichtsrat hat trotz Fehlen eines Audit Committee (bisher) offensichtlich seinen Anteil zum Erfolg des Unternehmens und zu seiner Ausrichtung auf die Zukunft beigetragen.

TOP 5
Neuwahl des Aufsichtsrats

3 X ZUSTIMMUNG, 1 X ENTHALTUNG
Begründung: Die 4 Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat (AR) werden turnusgemäß neu gewählt, und zwar als Einzelwahlen. Nur der bisherige stellvertretende AR-Vorsitzende A. Oetker stellt sich wieder zur Wahl, ansonsten gibt es 3 neue Kandidaten. Bedenken bestehen dagegen, dass der bisherige Sprecher des Vorstands, Dr. A. Büchting, für den AR kandidiert (TOP 5 b) und zur Wahl des AR-Vorsitzenden vorgesehen ist. Das widerspricht dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Auf der anderen Seite vertritt er die Gründerfamilie, die zusammen mit A. Oetker über ca. 56% der Aktien verfügt, und er wird voraussichtlich ein aktiv mitarbeitender AR-Vorsitzender sein.
Er wird in der HV aufgefordert werden, zu dieser bekannten Problematik Stellung zu nehmen.
In dieser besonderen Situation scheint eine ABLEHNUNG seiner Wahl nicht angebracht, sondern ausnahmsweise eine ENTHALTUNG.
Gegen die beiden neu vorgeschlagenen Kandidaten/in bestehen keine Bedenken. Es wird unterstellt, dass auch die persönliche Vorstellung erfolgt und zu keinen anderen Schlüssen führt.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007/2008

ZUSTIMMUNG
Begründung: Die bisherige Abschlussprüferin, die Deloitte & Touche GmbH, hat offensichtlich gut gearbeitet. Gegen die vorgesehene Wiederbestellung bestehen keine Bedenken. Zu fragen ist, wie lange die beiden eingeschalteten Prüfer schon tätig sind und wann ggf. ein Wechsel geplant ist.

TOP 7
Beschlussfassung über die redaktionelle Anpassung der Vergütung für Mitglieder des Aufsichtsrats und über die Festlegung der Vergütung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Audit Committee).

KEINE ZUSTIMMUNG
Die SdK lehnt diesen Beschlussvorschlag ab, da er eine variable Vergütung für den Vorsitzenden des Audit-Ausschusses beinhaltet. Eine variable Vergütung für dieses Amt kann Interessenkonflikte hervorrufen, da der Ausschuss Prüfungen vornimmt und im Rahmen des Jahresabschlusses Bewertungen akzeptieren oder verwerfen muss, die den auszuweisenden Jahresüberschuss und damit die Dividende beeinflussen können. Den Vorsitzenden in eine Situation zu bringen, in der er möglicherweise zwischen der Notwendigkeit, den Jahresabschluss zu beeinflussen und die Auswirkung auf sein Einkommen entscheiden muss, entspricht nicht dem Grundgedanken einer guten Corporate Governance.

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung aufgrund des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

ZUSTIMMUNG
Begründung: Die vorgesehene Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit den Aktionären ist (als komplementäre Möglichkeit) sinnvoll und zeitgemäß.

TOP 9
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Aktualisierung der Teilnahmebedingungen an der Hauptversammlung

ZUSTIMMUNG
Begründung: Die vorgesehene Streichung der alternativen Hinterlegungsmöglichkeit der Aktien (Notar u.a.) ist sinnvoll, seitdem es keine Aktienurkunden mehr gibt (nur noch eine Globalurkunde).

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.