| a.o. Hauptversammlung der DaimlerChrysler AG am 04. Oktober 2007 
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK  Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.   
 
TOP 1 Beschlussfassung über die Änderung der Firma und Satzungsänderung
  
Zustimmung Begründung: Die Namensgebung \"Daimler AG\" ist einleuchtend und naheliegend, sie dokumentiert in verständlicher Weise eben die Trennung von Chrysler. Die von der Verwaltung vorgebrachten Argumente zu diesem Punkt treffen zu.
 
TOP 2 Änderung der Satzung - Namensänderung
  
Keine ZustimmungBegründung: siehe TOP 1.
 
TOP 3 Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 
Abs. 1 AktG
  
Keine ZustimmungBegründung: Wir gehen davon aus, dass zu diesem Punkt auf der Hauptversammlung hinreichend Auskunft gegeben werden wird.
 
TOP 4 Vertrauensentzug gegenüber dem Aufsichtsratsmitglied Erich Klemm
  
ZustimmungBegründung: Auch angesichts unserer Rücktrittsforderungen gegenüber dem 
Herrn Kopper kann festgehalten werden, dass Herr Klemm als maßgeblicher Beteiligter an den Fehlentscheidungen der Vergangenheit nicht das volle Vertrauen der von der SdK vertretenen Aktionäre besitzt.
 
 
TOP 5 Änderung der Satzung - Bestimmung des Ortes der Hauptversammlung
  
Keine Zustimmung Begründung: Angesichts der internationalen Bedeutung des Unternehmens und der – von der Verwaltung vorgetragenen – geringeren Kosten einer HV in Berlin ist der Antrag abzulehnen.
 
TOP 6 Änderung der Satzung - Altersbegrenzung für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat
  
Keine Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagenen Altersgrenzen halten wir für zu niedrig.
 
TOP 7 Änderung der Satzung - Begrenzung der Anzahl weiterer Mandate für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat
  
ZustimmungBegründung: Der Antrag berücksichtigt in sachgerechter Weise den deutlich überproportionalen Aufwand für eine Tätigkeit im Aufsichtsrat oder Vorstand eines 
DAX-30-Unternehmens.
 
TOP 8 Änderung der Satzung - Äußerungsrecht der Aktionäre
  
Keine ZustimmungBegründung: Die vorgeschlagene Regelung ist für eine Satzung viel zu  einzelfallbezogen.
 
TOP 9 Änderung der Satzung - Gesonderte Auszählung der Stimmen unterschiedlicher Aktionärsgruppen
  
Zustimmung Begründung: Der Vorschlag weist in die richtige Richtung. So ist etwa auch im britischen Recht die Abstimmung nach Köpfen vor der Abstimmung nach Anteilen bekannt. Im Ergebnis kann diese Regelung dazu beitragen, dass für den Kapitalmarkt schädliche unreflektierte Abstimmungen im Sinne der Verwaltung durch unengagierte institutionelle Anleger seltener werden. Auch werden sich die Hauptversammlungsteilnehmer eher ernstgenommen fühlen, was ebenfalls zu begrüßen ist.
 
TOP 10 Änderung der Satzung - Anfertigung eines Wortprotokolls der Hauptversammlung
  
Zustimmung Begründung: Eine sinnvolle Regelung, die dazu geeignet ist, die Qualität der Ausführungen der Verwaltung in manchen Fällen zu erhöhen, und die darüber hinaus Beweisschwierigkeiten beseitigt.
 
TOP 11 Umwandlung in einer Europäische Aktiengesellschaft (SE)
  
Keine Zustimmung Begründung: Ein in der Zielrichtung sinnvoller Vorschlag. Allerdings halten wir angesichts der Komplexität und der taktischen Aspekte eines solchen Vorhabens die im Antrag genannte Zeitbegrenzung für nicht sinnvoll und lehnen deswegen den Antrag ab.
 
TOP 12 Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 
Abs. 1 AktG
  
Zustimmung Begründung: Die aufgeworfenen Fragen – Chrysler-Deal, AOP, Interview Schrempp – betreffen Kernpunkte der Kritik von Aktionären, auch seitens der SdK. Man hat nicht den Eindruck, dass der Aufsichtsrat auch nur in Erwägung zieht, diese Fragen unter Haftungsgesichtspunkten zu betrachten. Deswegen ist die Sonderprüfung das probate Mittel, den Aufsichtsrat an die Wahrnehmung seiner Pflichten zu erinnern.
 
TOP 13 Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 
Abs. 1 AktG
  
ZustimmungBegründung: siehe TOP 12.
 
TOP 14 Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 
Abs. 1 AktG
  
Zustimmung Begründung: siehe TOP 12.
 
TOP 15  Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 
Abs. 1 AktG
  
Keine ZustimmungBegründung: Bei TOP15 und TOP16 handelt es sich um potentiell sehr schwerwiegende Vorgänge, die allerdings schon Gegenstand behördlicher/ gerichtlicher Ermittlungen sind oder waren. Wir halten es in einem solchen Fall für nicht sinnvoll, im Wege einer aktienrechtlichen Zweituntersuchung den möglichen Imageschaden für das Unternehmen zu vertiefen, auch, weil wir hoffen, dass an diesen Vorwürfen „nichts dran“ ist. Bei Vorliegen konkreter, in eine andere Richtung deutender Anhaltspunkte ist dieser Standpunkt zu revidieren. TOP17 schließlich lehnen wir klar ab, weil wir diese Vorwürfe angesichts des Ausmaßes des von Prof. Schrempp herbeigeführten Schadens für zu kleinteilig halten. Wäre er ein guter Vorsitzender gewesen, hätte er sein Amt auch von Detroit aus wahrnehmen dürfen, oder eben mit Wohnsitz in München.
 
TOP 16 Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 
Abs. 1 AktG
  
Keine Zustimmung Begründung: siehe TOP 15.
 
TOP 17 Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 
Abs. 1 AktG
  
Keine Zustimmung Begründung: siehe TOP 15.
 
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt. 
						
 
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