Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 31.08.07



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Hauptversammlung der Business Media China AG am 31.08.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2006, des Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Lageberichtsangaben nach § 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2006

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Begründung: Der Umsatz wurde bedeutend vergrößert. Auf Grundlage des in Aussicht gestellten ausgeglichenen Ergebnisses in 2007 wird der Vorstand entlastet.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Anzeichen für eine schlechte bzw. unzureichende Arbeit des Aufsichtsrats.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Abschlussprüfer liegen keine Einwende vor.

TOP 5
Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 14 der Satzung zur Umsetzung des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Zustimmung
Begründung: Die Anpassung der Satzung an das TUG ist zu begrüßen.

Top 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)

Zustimmung
Begründung: Die Änderung des Unternehmensgegenstands trägt dem erweiterten Geschäftsmodell der BMC Rechnung.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 7 Abs. 3 der Satzung (Vertretung)

Die Gründe für die Befreiung vom Verbot der Mehrvertretung werden auf der HV nachgefragt. Anhand der Antwort wird dann das Abstimmungsverhalten festgelegt.

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Abs. 1 der Satzung (Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung)

Zustimmung
Begründung: Der Beschluss folgt gesetzlichen Vorgaben.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird bei der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.