Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.08.07



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TOP 1
Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2006 sowie Vorlage und Erläuterung des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2006 nebst Bericht des Aufsichtsrats, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Begründung: Obwohl eine Dividendenzahlung an die Aktionäre durchaus positiv gewesen wäre, stimmen wir der Einstellung des Bilanzgewinns in Höhe von ca. 18 Mio. Euro in die Gewinnrücklage zu. Aufgrund der Wachstumsstrategie hat das Unternehmen auch in den nächsten Jahren einen größeren Kapitalbedarf, der dadurch mitfinanziert werden kann.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet und das Unternehmen befindet sich dementsprechend auf einem guten Wachstumskurs. Alle Kennzahlen haben sich im letzten Jahr positiv entwickelt. Der Vorstand ist daher zu entlasten.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr seiner Kontrollfunktion nachgekommen. Ihm ist Entlastung zu erteilen. Die Berufung von Alexander Voogt vom Vorstand in den Aufsichtsrat ist positiv zu werten, ebenso die Tatsache, dass er nicht den Posten des Aufsichtsratvorsitzenden eingefordert hat.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Wahl von PKF Pannell Kerr Forster GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 spricht.

Top 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals i.H.v. 4.807.949,00 Euro, korrespondierende Satzungsänderung sowie Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts

Zustimmung
Begründung: Hierbei handelt es sich um eine Anpassung des bestehenden Genehmigten Kapitals an das neue Grundkapital. Kritisch ist zu sehen, dass mit diesem Beschluss eine Kapitalerhöhung von bis zu 50% des Grundkapitals mit Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre möglich ist. Bisher wurde seitens der Gesellschaft das genehmigte Kapital aber nicht zum Nachteil der Aktionäre genutzt. Daher wird aufgrund des bestehenden Vertrauens in die Verwaltung diesem Punkt zugestimmt. Wir fordern aber für zukünftige gleichgerichtete Beschlüsse eine Begrenzung des genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss auf 25% des Grundkapitals.

TOP 7
Erweiterung des Stock Option Programms 2000 durch Erhöhung der Anzahl der auszugebenden Aktienoptionen, korrespondierende Änderung des Bedingten Kapitals I, korrespondierende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um eine Anpassung des bestehenden Bedingten Kapitals an frühere HV-Beschlüsse. Auch das Verhältnis der bezugsberechtigten Gruppen (50% Vorstand und Geschäftsführung und 50% Mitarbeiter) ist akzeptabel. Dem Beschlussvorschlag wird daher zugestimmt.

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen, über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen im Gesamtnennbetrag von bis zu 300 Millionen Euro, über die Bestätigung, Erweiterung und Neufassung des Bedingten Kapitals III auf insgesamt bis zu 2.628.024,00 Euro, Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie korrespondierende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft wird auch zukünftig einen großen Kapitalbedarf haben, um das Wachstum zu finanzieren. Der Vorstand sieht in der Ausgabe der Anleihen eine für das Unternehmen günstigere Möglichkeit zur Kapitalbeschaffung als durch eine Barkapitalerhöhung. Dem Beschluss ist zuzustimmen, auch wenn er für bis zu 10% des damit zu schaffenden bedingten Kapitals einen Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre vorsieht.

TOP 9
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SOLON AG für Solartechnik als herrschendem und der SOLON Solar Investments GmbH als beherrschtem Unternehmen

Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, daher Zustimmung.

TOP 10
Beschlussfassung über Zustimmung zur Informationsübermittlung an Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung und entsprechende Satzungsänderung zur Umsetzung des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Zustimmung
Begründung: Der Satzungsänderung kann zugestimmt werden. Die satzungsgemäßen Möglichkeiten, die Aktionäre zu informieren, werden an die Verwendung neuer Kommunikationsmittel angepasst.

TOP 11
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung sowie Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Wie oben bereits erwähnt, hat das Unternehmen zur Finanzierung der Wachstumsstrategie einen größeren Kapitalbedarf. Dieser Tatsache wird durch uns Rechnung getragen, in dem wir den Beschlussvorlagen zur Gewinnverwendung und den Ermächtigungen in Bezug auf das Genehmigte Kapital und der Ausgabe einer Wandelanleihe zustimmen werden. Der Erwerb eigener Aktien ist im Hinblick auf den erhöhten Kapitalbedarf kontraproduktiv und daher abzulehnen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird bei der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.