Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.08.07



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Vorstandsberichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das Geschäftsjahr 2006

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat sich zufrieden stellend entwickelt, nicht zuletzt der Jahresüberschuss konnte deutlich zulegen.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Anzeichen für eine schlechte oder unzureichende Arbeit des Aufsichtsrats.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Abschlussprüfer liegen keine Einwände vor.

TOP 5
Neuwahl des Aufsichtsrates

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat scheinen professionelles und branchenspezifisches Know-how mitzubringen.

Top 6
Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderung

Voraussichtlich Zustimmung
Begründung: Die Erhöhung des genehmigten Kapitals scheint angesichts möglicher Akquisitionen vorteilhaft, konkrete Gründe für den Beschlussvorschlag werden auf der HV erfragt. Das endgültige Abstimmungsverhalten wird dann u. a. von den Antworten der Gesellschaft abhängen.

TOP 7
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2007 sowie Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Das Aktienoptionsprogramm für Mitarbeiter ist ein wichtiges und sinnvolles Motivationsinstrument.

TOP 8
Änderung der Satzung in § 17 betreffend die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern

Keine Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Vergütung des Aufsichtsrats würde sich zum Großteil aus variablen Bestandteilen zusammensetzen. Da der AR jedoch fast keinen Einfluss auf die Erreichung kurzfristiger Ziele hat, wäre eine variable Vergütung unangemessen. Eine rein fixe Vergütung ist vorzuziehen. Zudem bedeutet der Vorschlag fast eine Verdoppelung der bisherigen AR- Bezüge, was wir als nicht gerechtfertig erachten.

TOP 9
Änderung der Satzung in § 4 betreffend den Versand von Informationen an Aktionäre mittels Datenfernübertragung

Zustimmung
Begründung: Die Anpassung der Satzung an das TUG ist zu begrüßen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird bei der Hauptversammlung festgelegt.

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