Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Entlastung des Vorstands
Keine Zustimmung
Begründung: Da ersichtlich ist, dass der Vorstand nur noch nach den Vorstellungen und Weisungen der Hauptaktionärin , der Allia Holding GmbH, fungiert, ohne die Erwartungen der Minderheitsaktionäre angemessen zu berücksichtigen, kann eine Entlastung nicht ausgesprochen werden.
TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats
Keine Zustimmung
Begründung: Die erfolgte Zustimmung des AR zur Geschäftspolitik der Unternehmensleitung verdeutlicht, dass es Lücken bei der Wahrung der Kontrollfunktion gibt. Eine Entlas-tung ist daher nicht möglich.
TOP 4
Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Zustimmung
Begründung: Es ist davon auszugehen, dass die zuvor gerichtlich bestellten AR-Mitglieder, die nun durch die Hauptversammlung gewählt werden müssen, von den Interessen des Hauptaktionärs geleitet sind, der die Minderheitsaktionäre aus dem Unternehmen drängen will. Der Wahl kann daher nicht zugestimmt werden.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung Gegen die KPMG, Essen, als Abschlussprüfer für das Jahr 2007 bestehen keine Bedenken.
Top 6
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Allia Holding GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Keine Zustimmung
Begründung: Das Hinausdrängen der Minderheitsaktionäre durch das Verfahren des Squeeze-Out wird von der SdK als unfreundlicher Akt angesehen und kann - auch angesichts der angebotenen Barabfindung - nicht gebilligt werden. Zur erinnern ist in diesem Zusammenhang, dass nach Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 04.11. 2005 die Höhe der ausstehenden Barabfindung noch immer gerichtlich geklärt werden muss. Das von der SdK beantragte Spruchverfahren beim Landgericht Düsseldorf wird fortgeführt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird bei der Hauptversammlung festgelegt.
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