Hauptversammlung der Albis Leasing AG am 24.07.2007
Voraussichtliches Abstimmverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Albis Leasing AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Albis Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung, nur Kenntnisnahme
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu erteilen.
ABLEHNUNG.
Begründung: Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2006 ein katastrophales Ergebnis erwirtschaftet, das nicht nur auf den Geschäftsbereich Fonds&Service (insbes. Finanzhaus Rothmann AG) zurückgeführt werden kann. Auch im traditionellen Geschäft im Bereich Automotive ist das Vermietgeschäft der ALAG AG&Co. KG weiterhin stark defizitär. Zwar ist der Vorstand der Meinung, dass in 2006 alle wesentlichen Probleme angegangen worden sind und der Zukunft optimistisch entgegen gesehen werden kann, doch reicht das nicht, um die Tätigkeit des Vorstands in 2006 vor dem Hintergrund des Einbruchs des Geschäfts zu billigen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.
ABLEHNUNG.
Begründung: Das gleiche wie für den Vorstand gilt sinngemäß auch für den Aufsichtsrat. Offensichtlich hat der Aufsichtsrat die Tätigkeit des Vorstands nicht ausreichend überwacht und deshalb nicht frühzeitig genug auf die Probleme in 2006 hingewiesen und reagiert. Auch wenn der Bericht des Aufsichtsrats deutlich macht, dass der Aufsichtsrat ständig mit dem Vorstand über wesentliche Maßnahmen beraten hat. In wieweit die überarbeitete strategische Ausrichtung für die Zukunft als erfolgreich angesehen werden kann, kann erst in den Folgejahren beurteilt werden.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
ZUSTIMMUNG.
Begründung: Gegen die Bestellung der bisherigen Abschlussprüferin BDO AG bestehen keine Bedenken, zumal im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2006 auf bestehende Risiken hingewiesen worden ist.
TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übermittlung von Informationen an die Aktionäre im Wege der Datenfernübermittlung und Änderung der Satzung zur Anpassung an die neue Rechtslage
ZUSTIMMUNG.
Begründung: Die Kommunikation per Datenfernübertragung ist sinnvoll, rationell und zeitgemäß.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Ermächtigung des Versammlungsleiters zur Beschränkung von Rede- und Fragerecht der Aktionäre
ABLEHNUNG.
Begründung: Die im Beschlussvorschlag enthaltene Möglichkeit, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zu beschränken, verstößt gegen ein wesentliches Anliegen der SdK, da es sich um eine nicht erforderliche und nicht zeitgemäße Einschränkung eines Kernrechts der Aktionäre handelt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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