Hauptversammlung der Heidelberger Druckmaschinen AG am 26.07.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. März 2007 mit dem Lagebericht für die
Gesellschaft, dem Konzernlagebericht, dem Bericht des Aufsichtsrats und dem
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung:
Gemessen am Jahresüberschuss liegt die Quote zwar unterhalb der üblicherweise von der SdK geforderten, jedoch im Zusammenhang mit offensichtlich erneut geplanten Aktienrückkäufen ist sie vertretbar Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Sonderbelastung aus der Vergangenheit.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand scheint ausweislich der vorgelegten Zahlen eine gute Arbeit geleistet zu haben; auch die EK-Rendite von immerhin 21,89% (Konzern)und 34,73% (AG) kann sich sehen lassen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat offenbar seine Aufgaben angemessen wahrgenommen. Obwohl bei Herrn Schreier eine „change-of-control-Klausel“ vereinbart ist, (was für die anderen Vorstandsmitglieder offensichtlich nicht gilt), kann vorbehaltlich anderer Erkenntnisse Entlastung erteilt werden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Gegen diese Gesellschaft sind keine Einwendungen bekannt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Nach diesseitiger Kenntnis ist Herr Dr. Jaschinski als Kenner der Finanzmärkte ein geeigneter Kandidat.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Zustimmung
Begründung: Offensichtlich will die Gesellschaft über Aktienrückkäufe erneut Geld an die Aktionäre zurückzahlen (s. Begründung der Verwaltung zur Gewinnverwendung)
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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