Hauptversammlung der M.Tech Technologie und Beteiligungs AG am 12.07.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts
des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das zum 31. Dezember 2006 abgelaufene
Rumpfgeschäftsjahr 2006
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt, da zunächst eine Verrechnung mit dem Verlustvortrag sinnvoll ist.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Entlastung des Vorstandes wird zugestimmt, da er im Rumpfgeschäftsjahr gewissenhaft zielführend gearbeitet hat.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Entlastung des Aufsichtsrates ist zuzustimmen, da er, soweit erkennbar, seinen Aufgaben der Überwachung, Kontrolle und Beratung des Vorstandes nachgekommen ist.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2007
Zustimmung
Begründung: Der Wahl des Abschlussprüfers wird zugestimmt, da gegen die Prüfungsgesellschaft keinerlei Bedenken existieren.
TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht
des Halbjahresfinanzberichts
Zustimmung
Begründung: Der Prüferwahl zur Prüfung des Halbjahresabschlusses wird zugestimmt, da hiermit eine zusätzliche Sicherheit für die Pflichtveröffentlichungen gegeben ist. Damit dürfte der Aufwand der jährlichen Anschlussprüfung geringfügig sinken.
TOP 7
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Der Satzungsänderung wird zugestimmt, da die Nutzung der elektronischen Medien zeitgemäß ist und vor allem der effektiven Kommunikation der Gesellschaft mit ihrem Aktionären dient.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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