Hauptversammlung der Sloman Neptun AG am 12.07.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrats.
Keine Abstimmung
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Keine Zustimmung
Begründung: mit 1 Euro je Aktie schüttet Sloman Neptun nur rund 14% des Konzern- bzw. 21% des AG-Überschusses aus – und das, nachdem auch im letzten Jahr bei ebenfalls gutem Ergebnis schon wenig ausgeschüttet wurde. Auch wenn die Ausschüttung prozentual stark ansteigt, fehlt der
nennenswerte nominelle Dividendenanstieg, der für 2006 problemlos möglich wäre, insbesondere da die hohen Einnahmen durch den Verkauf des Germanischen Lloyds Anfang 2007 bereits feststehen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung
a) des Vorstands
Zustimmung - Die Zahlen sprechen ein positives Bild über die Arbeit des Vorstandes
b) des Aufsichtsrats
Zustimmung – Der AR scheint seine von der Satzung vorgegebenen Aufgaben erfüllt zu haben.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007.
Zustimmung
Begründung: Es liegt der SdK nichts vor, was gegen die Wahl der PwC als WP sprechen würde
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien.
Keine Zustimmung
Begründung: Der normalerweise übliche Vorratsbeschluss ist bei der Sloman Neptun unsinnig, ja sogar gefährlich für Kleinaktionäre. Mit letztens 86,95% könnte der Großaktionär und der zu seiner Familie gehörenden VV durch Kauf und Einziehung von 10% des Aktienkapitals einen Squeeze-out herbeiführen, was bei den erheblichen stillen Reserven und dem äußerst engem Markt zu größerem Klärungsbedarf führen würde.
TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ergebnisabführungsvertrag mit der „Neptun\" Beteiligungsgesellschaft mbH.
Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um einen Vertrag mit einer beherrschten Gesellschaft.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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