Hauptversammlung der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG am 02.07.2007
TOP 1
Vorlage des festgestellten Einzelabschlusses gemäß HGB und des gebilligten
Konzernabschlusses gemäß IFRS der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG zum
31. Dezember 2006, des Lageberichts für die Gesellschaft mit dem Bericht
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 und Bericht des Vorstands über
die vollzogene Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des
Bezugsrechts
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Keine Zustimmung.
Begründung: Bei einem Bilanzgewinn von ca. 3,15 Mio. € und einem
Jahresüberschuss von über 450.000 € wäre eine Dividendenausschüttung wünschenswert, zumal die Aktionäre auch nicht mit einem sonderlich hohen
Kursanstieg im letzten Jahr belohnt wurden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung.
Begründung: Auch im letzten Jahr konnte die MIFA AG wiederum Gewinne
erwirtschaften. Die Umsatzerlöse und der Jahresüberschuss fielen allerdings
deutlich schlechter aus als im Jahr 2005. Ob der Abwärtstrend anhält und der Vorstand weiterhin tragbar ist, wird sich im Geschäftsjahr 2007 zeigen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung.
Begründung: Der SdK liegen keine pflichtverletzenden Aktionen des
Aufsichtsrates der MIFA AG vor. Weiterhin ist er seinen Funktionen als
Kontrollgremium offensichtlich nachgekommen, so dass dem Aufsichtsrat durch
die SdK Entlastung erteilt wird.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung.
Begründung: Die SdK sieht keinen Anlass das Abschlussprüfermandat für das
Geschäftsjahr 2007 der Mittelrheinische Treuhand GmbH nicht zu erteilen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
Zustimmung.
Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung in Höhe von 4.000 € je Mitglied ist
angemessen und nicht zu überhöht. Außerdem ist die fixe
Aufsichtsratvergütung im Sinne der SdK.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals
und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie Satzungsänderung
Keine Zustimmung.
Begründung: Durch eine mögliche Kapitalerhöhung um bis zu 4.000.000 € , wobei das Bezugsrecht bis zu diesem Betrag vollständig ausgeschlossen werden kann (bei einem bestehenden Grundkapital in Höhe von 8.000.000 €), entsteht die Gefahr einer zu hohen Verwässerung für die Altaktionäre, und es könnte zudem dabei die Aktionärsstruktur durch die Unternehmensorgane zu stark aktiv beeinflusst werden. Die Gesellschaft sollte sich mit dem bestehenden genehmigten Kapital von 1Mio. Euro begnügen.
TOP 8
Änderung von § 3 der Satzung (Bekanntmachungen)
Zustimmung.
Begründung: Die Übermittlung von Informationen auf elektronischem Wege ist
für alle Aktionäre positiv zu bewerten, da dadurch die Transparenz und die
Informationsvermittlung verbessert werden kann. Somit Zustimmung der SdK.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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