Hauptversammlung der D. Logistics AG am 03.07.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses, der Lageberichte für die D.Logistics Aktiengesellschaft
und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
für das Geschäftsjahr 2006
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt, da die Gesellschaft hohe Verlustvorträge aufweist.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat erfolgreich gearbeitet und kann daher entlastet werden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2005
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit erkennbar, seinen Kontrollfunktionen nachgekommen und kann daher entlastet werden.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Gegen die zur AR-Wahl vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Wiederbestellung der Ernst & Young AG als Abschlussprüfer.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Zustimmung
Begründung: Der Rückkauf der eigenen Aktien dient dazu, um zusätzliche Unternehmenskäufe zu tätigen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übermittlung von Informationen im
Wege der Datenfernübertragung an die Aktionäre der D.Logistics AG
Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um die sinnvolle Möglichkeit, Aktionären auch auf elektronischem Wege Informationen übermitteln zu können.
TOP 9
Weitere Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Dieser Änderung wird zugestimmt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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