Hauptversammlung der IFA Hotel & Touristik AG am 05.07.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik
Aktiengesellschaft und des geprüften Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2006 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die IFA
Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2006.
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Begründung:
Zustimmung
Begründung: Soweit zu beurteilen, war die Geschäftsführung satzungs- und
gesetzeskonform. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist zwar noch nicht
auf gewünschtem Niveau, eine Besserungstendenz ist jedoch erkennbar und wird weiter nachgehalten. Ein uneingeschränktes Testat der Wirtschaftprüfer liegt vor.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Wie bei der Entlastung des Vorstandes schon beschrieben, ist eine Tendenz zur \"wirtschaftlichen Erholung\" erkennbar. Dies ist wohl auch der Arbeit des Aufsichtsrates zuzurechnen. Gründe für die Ablehnung der Entlastung sind nicht erkennbar.
TOP 4
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen und
der Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts der Aktionäre.
Zustimmung
Begründung: Den Aktionären wird ein Bezugsrecht eingeräumt. Zur weiteren
Konsolidierung des Konzerns erscheint eine Eigenkapitalfinanzierung
angemessen.
TOP 5
Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat
Enthaltung
Begründung: Alle zur Wiederwahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder
haben bereits mehrere (Herr Lopez Sanchez sehr viele) weitere ausländische
Mandate in Kontrollgremien. Es ist nicht abzuschätzen, ob wegen der Zahl der weiteren Positionen die erforderliche Zeit und Aufmerksamkeit für das Mandat ausreicht.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Die Wahl eines neuen, anderen Wirtschaftsprüfers erscheint angemessen.
Bedenken gegen die Unabhängigkeit bestehen nicht.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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