Hauptversammlung der Kolbenschmidt Pierburg AG am 26.06.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Kolbenschmidt Pierburg AG auf die Rheinmetall Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG
Keine Zustimmung
Begründung: Die SdK lehnt den Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre grundsätzlich ab. Hinzukommt hier die ungeklärte Frage des Verhältnisses Abfindungsangebot zum Börsenkurs. .
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dem BGH zur Entscheidung vorgelegt, ob als Referenzzeitraum zur Ermittlung des Börsenkurses, der die Untergrenze für die angemessene Barabfindung nach § 327 b Abs. 1 AktG darstellt, der Zeitraum von 3 Monaten vor der beschlussfassenden Hauptversammlung, sondern einen Zeitraum von 3 Monaten vor Bekanntgabe der Maßnahme darstellt.
Aktueller Kurs z. Zt. 40,51 €
Abfindungsangebot € 36,76
TOP 2
Zustimmung der Hauptversammlung zu einem Gewinnabführungsvertrag zwischen
der Rheinmetall Verwaltungsgesellschaft mbH und der Kolbenschmidt Pierburg AG
Zustimmung
Begründung: Gewinnabführungsvertrag aus steuerlichen Gesichtpunkten sinnvoll.
TOP 3
Zustimmung der Hauptversammlung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Kolbenschmidt Pierburg AG und der Pierburg Pump Technology GmbH
Zustimmung
Begründung: Beide Verträge u. a. auch aus steuerlichen Gesichtpunkten sinnvoll.
Pierburg Pump GmbH, Ausgliederung als neues Geschäftsfeld.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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