Hauptversammlung der Syzygy AG am 28.06.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006.
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Obwohl der gesamte Bilanzgewinn in Höhe von 3,53 Mio.€ auf neue Rechnung vorgetragen werden soll, wird die SDK diesem Tagesordnungspunkt zustimmen. Die Syzygy AG schüttete im Jahr 2005 mit 0,22 € und im Jahr 2006 mit 0,24 € gute Dividenden aus, deren Rendite bei rund 4,5 % lagen. Weiterhin schüttete die Syzygy AG am 19.02.2007 eine Sonderausschüttung in Höhe von 1,50 € aus. Somit wurde der Unternehmenserfolg in letzter Zeit in gerechter Weise an die Aktionäre weitergegeben, so dass die diesjährige Einbehaltung des Bilanzgewinns für neue Akquisitionen gerechtfertigt ist.
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr 2006 war ein sehr erfolgreiches für die Syzygy AG. Somit sieht die SdK keinen Anlass den Vorstand nicht Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Aufgaben als Kontrollgremium - soweit der SdK ersichtlich - nachgekommen. Somit Entlastung des Aufsichtsrates von Seiten der SDK.
TOP 5
Erneuerung des Beschlusses zum Erwerb eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Die Syzygy AG verfügt über die erforderlichen liquiden Mittel, die einen solchen Beschluss rechtfertigen. Ebenso macht der Erwerb eigener Aktien Sinn, da die Syzygy AG weitere Akquisitionen tätigen und diese in Form von Aktien eventuell bezahlen wollen.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Die SdK sieht keinen Anlass die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer abzulehnen. Sollte auf der Hauptversammlung auf Nachfrage sich herausstellen, dass die BDO schon sehr lange Abschlussprüfer der Syzygy AG sei, wird die SdK zur Gewährleistung der Unabhängigkeit einen Wechsel eventuell vorschlagen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem elektronischen Versand von
Informationen an die Aktionäre im Sinne des
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes, Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die SdK sieht keinen Anlass diesem TOP über elektronischen Versand von Informationen an die Aktionäre nicht zuzustimmen. Es erhöht die Transparenz der Unternehmung und ist somit im Sinne der Aktionäre.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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