Hauptversammlung der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG
am 26.06.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bayerische Hypo- und
Vereinsbank Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2006, der Lageberichte für die Bayerische Hypo- und Vereinsbank
Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2006.
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Keine Zustimmung
Begründung: Die SdK wird hier nicht zustimmen. Angesichts des Squeeze-out hält
es die SdK für angemessen, dass der komplette Bilanzgewinn ausgeschüttet
wird.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2006
Keine Zustimmung
Begründung: Die SdK wird keine Entlastung erteilen, weil der Vorstand im Geschäftsjahr
2006 die Bank Austria an den Unicredit zu einem völlig unabhängigen
Kaufpreis veräußert hat. Nach Ansicht der SdK wurde dadurch dem Großaktionär
ein Sondervorteil eingeräumt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2006
Keine Zustimmung
Begründung: Die SdK wird dem Aufsichtsrat keine Entlastung erteilen. Zur
Begründung vgl. TOP 3.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71
Abs. 1 Nr. 7 AktG
Zustimmung
Begründung: Die SdK stimmt diesem TOP zu. Es ist für eine Bank notwendig,
auch in eigenen Aktien handeln zu dürfen.
TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat
Keine Zustimmung
Begründung: Die SdK stimmt diesem TOP nicht zu. Es wäre angemessen, dass ein
Vertreter des Streubesitzes zumindest solange im Aufsichtsrat ist, wie der
Squeeze-out noch nicht wirksam ist.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Die SdK stimmt diesem TOP zu.
TOP 8
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
der Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft, München, auf die
UniCredito Italiano Società per Azioni, Genua, gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung
Keine Zustimmung
Begründung: Die SdK stimmt diesem TOP nicht zu. Die Übertragung erfolgt zu
einem viel zu günstigen Preis. Durch den Verkauf der BA im letzten Jahr
wurde aus der Sicht der SdK gegen die Regeln für den Squeeze-Out verstoßen.
Man versucht die Aktionäre offensichtlich günstigst aus dem Unternehmen zu
drängen.
TOP 9
\"Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung von
Vorgängen bei der Geschäftsführung von Vorstand und Aufsichtsrat im
Zusammenhang mit:
a) der Veräußerung der Anteile an der Bank Austria Creditanstalt AG (BACA)
vor dem Hintergrund der bisherigen und äußerst erfolgreichen
Osteuropastrategie des HVB-Konzerns.
b) der Ermittlung des Verkaufspreises für die Anteile der HVB an der BACA in
Höhe von EUR 109,81 je Aktie angesichts des kurze Zeit später eingeleiteten
Squeeze-out-Verfahrens zu einem Preis von 129,40 EUR je Aktie.
c) dem bei der Veräußerung der BACA-Beteiligung nicht stattgefundenen
Auktionsverfahren, welches in der aktuellen M&A-Situation erhebliche
Aufschläge auf den erzielten Verkaufspreis versprochen hätte.
d) dem mit der UniCredito bzw. einem verbundenen Unternehmen geschlossenen
Business Combination Agreement, das nicht in seiner Vollständigkeit den
Aktionären vorgelegt wurde – insbesondere im Hinblick auf die der UniCredito
durch jenen Vertrag eingeräumten Berechtigungen.
Zustimmung
Begründung: Die SdK wird diesen Antrag unterstützen. Es spricht in der Tat
viel dafür, dass hier zu Lasten der freien Aktionäre gehandelt wurde. Dieser
Sachverhalt muss aufgeklärt werden.
TOP 10
\"Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG
insbesondere gemäß §§ 93 Abs. 2 und 3, § 116, § 117, § 317 Abs. 1 Satz 1,
Abs. 3, § 318 Abs. 1 und 2 AktG gegen gegenwärtige und ehemalige Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats der HVB sowie gegen die Großaktionärin
UniCredit S.p.A. sowie mit dieser im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene
Unternehmen, jeweils einschließlich der gesetzlichen Vertreter, sowie
Bestellung eines besonderen Vertreters gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG wegen
a) Vermögensschäden der Gesellschaft durch die Veräußerung der Anteile an
der Bank Austria Creditanstalt AG (BACA) vor dem Hintergrund der bisherigen
und äußerst erfolgreichen Osteuropastrategie des HVB-Konzerns.
b) Vermögensschäden der Gesellschaft durch eine nicht adäquate Ermittlung
des Verkaufspreises für die Anteile der HVB an der BACA in Höhe von EUR
109,81 je Aktie angesichts des kurze Zeit später eingeleiteten
Squeeze-out-Verfahrens zu einem Preis von 129,40 EUR je Aktie.
c) Vermögensschäden der Gesellschaft durch die Nicht-Durchführung eines
Auktionsverfahrens bei der Veräußerung der BACA-Beteiligung, welches in der
aktuellen M&A-Situation erhebliche Aufschläge auf den erzielten
Verkaufspreis versprochen hätte.
d) Vermögensschäden der Gesellschaft und der Minderheitsaktionäre durch das
mit der UniCredito bzw. einem verbundenen Unternehmen geschlossene Business
Combination Agreement, das nicht in seiner Vollständigkeit den Aktionären
vorgelegt wurde – insbesondere im Hinblick auf die der UniCredito durch
jenen Vertrag eingeräumten Berechtigungen.
Es wird vorgeschlagen, als besonderen Vertreter, Herrn Rechtsanwalt Dr.
Thomas Heidel, Bonn, zu bestellen.\"
Zustimmung
Begründung: Auch diesem TOP stimmt die SdK zu. Es besteht der Verdacht, dass
durch den Abschluss des Kaufvertrages über die Anteile an der BA gegen
aktienrechtliche Bestimmungen verstoßen wurde. Eingetretene Schäden sind von
den dafür Verantwortlichen zu ersetzen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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