Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.06.07



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Hauptversammlung der Hotel.de AG am 26.06.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2006, des Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2006, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 und eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Es ist akzeptabel, dass der Bilanzgewinn im 1. Jahr nach dem Börsengang noch nicht an die Aktionäre ausgeschüttet wird, sondern auf neue Rechnung vorgetragen wird und für die Unternehmensexpansion verwendet wird.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Begründung: Die Geschäftsführung ist erfolgreich. Der Vorstand kann entlastet werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, das gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen könnte.

TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Es sind auch keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder sprechen würden.

TOP 6
Änderung von § 11 der Satzung – Vergütung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die Zahlung einer festen Vergütung für den Aufsichtsrat wird von der SdK befürwortet. Ein jährlicher Betrag von € 4.000 scheint angemessen.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen eine erneute Bestellung von Deloitte & Touche GmbH zum Abschlussprüfer.

TOP 8
Beschlussfassung gemäß § 30b Abs. 3 Nr. 1 a) WpHG über die Zustimmung zur Informationsübermittlung an die Inhaber zugelassener Wertpapiere der Gesellschaft im Wege der Datenfernübertragung und Änderung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Neuregelung stellt für die Aktionäre keine Einschränkung dar.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.