Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.06.07



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Hauptversammlung der R. STAHL AG am 22.06.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2006 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2006, des Lageberichts des Vorstands für die R. STAHL Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Enthaltung
Begründung: Der Bilanzgewinn beträgt 37 Mio. EURO, ausgeschüttet werden 5 Mio. EURO. Der Restbetrag steht zwar für Investitionen zur Verfügung, allerdings wäre eine höhere Beteiligung der Aktionäre erstrebenswert.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet, Umsatz und Ergebnis konnten gesteigert werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand überwacht; die Entwicklung der Gesellschaft verläuft positiv.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Es bestehen keine Bedenken gegen die Wiederbestellung der Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH als Abschlussprüfer.

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, um die Aktien als Akquisitionswährung für Beteiligungen zur Verfügung zu haben.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 18 der Satzung (Geschäftsjahr) zur

Umsetzung des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um die sinnvolle Möglichkeit, Aktionären auch auf elektronischem Wege Informationen übermitteln zu können.

TOP 8
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats und Änderung von § 14 der Satzung

Enthaltung
Begründung: Grundsätzlich empfiehlt der Corporate Governance Kodex auch beim Aufsichtrat eine fixe und variable Vergütung.
Die SdK vertritt jedoch die Meinung, dass eine Fix-Vergütung angebracht wäre. Zudem sollte, wenn eine variable Vergütung des Aufsichtsrates angestrebt ist, dies nicht, wie im vorliegenden Fall, an die Dividende geknüpft sein.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.