Hauptversammlung der R. STAHL AG am 22.06.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2006 und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2006, des Lageberichts des
Vorstands für die R. STAHL Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Enthaltung
Begründung: Der Bilanzgewinn beträgt 37 Mio. EURO, ausgeschüttet werden 5 Mio. EURO.
Der Restbetrag steht zwar für Investitionen zur Verfügung, allerdings wäre eine höhere
Beteiligung der Aktionäre erstrebenswert.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2006
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet, Umsatz und Ergebnis konnten gesteigert werden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2006
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand überwacht; die Entwicklung der Gesellschaft verläuft positiv.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Es bestehen keine Bedenken gegen die Wiederbestellung der Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH als Abschlussprüfer.
TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, um die Aktien als Akquisitionswährung für Beteiligungen zur Verfügung zu haben.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 18 der Satzung (Geschäftsjahr) zur
Umsetzung des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um die sinnvolle Möglichkeit, Aktionären auch auf elektronischem Wege Informationen übermitteln zu können.
TOP 8
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats und Änderung von § 14
der Satzung
Enthaltung
Begründung: Grundsätzlich empfiehlt der Corporate Governance Kodex auch beim Aufsichtrat eine fixe und variable Vergütung.
Die SdK vertritt jedoch die Meinung, dass eine Fix-Vergütung angebracht
wäre. Zudem sollte, wenn eine variable Vergütung des Aufsichtsrates
angestrebt ist, dies nicht, wie im vorliegenden Fall, an die Dividende
geknüpft sein.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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