Hauptversammlung der Schmack Biogas AG am 22.06.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Schmack Biogas AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Die Ertragsziele für das Berichtsjahr 2006 wurden erreicht, die Kursentwicklung ist ebenfalls erfreulich. Der Vorstand ist deshalb für seine gute Arbeit zu entlasten.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Der erfolgreiche Geschäftsverlauf lässt erkennen, dass der Aufsichtsrat seiner Beratungs- und Kontrollfunktion angemessen nachgekommen ist.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bestehen keine Bedenken.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung
Zustimmung
Begründung: Der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, insbesondere zur günstigen Bedienung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms wird zugestimmt.
TOP 6
Beschlussfassung über Satzungsänderung zur Umsetzung des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
Zustimmung
Begründung: Der Beschlussfassung wird zugestimmt, da die Satzung an die modernen Kommunikationsmittel angepasst wird.
TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung des genehmigten Kapitals nebst Ausschluss des Bezugsrechts
Keine Zustimmung
Begründung: Die Beschlussfassung ist abzulehnen, da für die Erhöhung de genehmigten Kapitals auf 50 % des Grundkapitals keine konkreten Gründe vorliegen. Zudem ist die Zeitspanne zur Ausschöpfung des genehmigten Kapitals mit 5 Jahren deutlich zu lang.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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