Hauptversammlung der Klöckner-Werke AG am 14.06.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2006, des Lageberichts für die Klöckner-Werke Aktiengesellschaft und den Klöckner-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2006
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Entlastung des Vorstands
Keine Zustimmung
Begründung: Das Jahresergebnis ist immerhin mit unglaublichen € 347 Mio. negativ. Maßgeblicher Grund hierfür ist eine Wertberichtigung des Darlehensrückzahlungsanspruches gegen die WCM AG in Höhe von € 283,5 Mio. Dies ist eine Kapitalvernichtung unsagbarer Art und Güte.
TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats
Keine Zustimmung
Begründung: Vgl. oben.
Wie der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion insbesondere gegenüber der Eigenständigkeit der WCM vor unerlaubten Eingriffe ausgeübt hat, wissen nicht einmal mehr die Götter.
TOP 4
Satzungsänderung zur Anpassung an das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Zustimmung
Begründung: Dies ist eine sehr vorbildliche Ausgestaltung der Regelung, da diese einerseits die Vorteile moderner und schneller Kommunikationswege ermöglicht, andererseits aber durch die Zustimmungsregelung auch die Interessen der Aktionäre wahrt, die mit diesen Medien entweder nicht zurecht kommen oder über diese nicht verfügen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Dieser – wie sich jetzt herausstellt - längst überfällige Schritt – ist sehr zu begrüßen.
Die vor der PWC seit Jahren als Abschlussprüfer tätige BDO hat ganz offensichtlich die Gefährdung des Darlehensrückzahlungsanspruches nicht gesehen; aus welchen Gründen nicht, bleibt unerfindlich.
Selbst das beschränkte Testat für den Abschluss 2005 gibt den Adressaten mehr Steine als Brot, da die Bedingung positiv formuliert ist und sich kein Hinweis darauf findet, was mit der Gesellschaft ist, wenn die Bedingung (Restrukturierung) nicht eintritt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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