Hauptversammlung der Patrizia Immobilien AG am 13.06.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2006, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2006, des Berichts über
die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2006 sowie
des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Gewinnverwendung mit einer Dividende von 0,15 € Stückaktie ist angemessen.
TOP 3
Entlastung des Vorstandes
Zustimmung
Begründung: Die Entlastung des Vorstands wird auf Grund konstruktiver Arbeit im Berichtsjahr empfohlen.
TOP 4:
Entlastung des Aufsichtsrates
Zustimmung
Begründung: Die Entlastung des AR wird empfohlen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Gegen diesen Vorschlag bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von Herrn Dr. Seitz als AR-Mitglied bestehen keine Bedenken.
TOP 7
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung
Keine Zustimmung
Begründung: Die durch Satzungsänderung vorgeschlagene Neuregelung einer erfolgsbezogenen AR-Vergütung liegt in ihrer Höhe im allgemeinen Trend und widerspricht auch nicht den diesbezüglichen formellen Empfehlungen des Corporate-Governance-Kodex. Die Unabhängigkeit und Neutralität des AR kann unseres Erachtens jedoch allgemein langfristig besser durch eine ausschließlich feste AR-Vergütung erreicht und gesichert werden. Gegen die vorgeschlagene Regelung spräche zudem, dass die variable Vergütung von der Dividendenhöhe abhängig sein soll – einer Größe, über die der Aufsichtsrat selbst mit entscheidet.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals
und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
Enthaltung
Begründung: Ein genehmigtes Kapital in Höhe von 50% des derzeitigen Grundkapitals, bei dem der Ausschluss des Bezugsrechts u. a. in dieser Höhe möglich ist, erscheint uns problematisch, auch weil die Gesellschaft erst seit einem Jahr an der Börse notiert ist und sie sich das nachhaltige Vertrauen der Anleger erst noch erarbeiten muss.
TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen und/oder zur Ausgabe von Genussrechten mit
oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht, Schaffung eines bedingten Kapitals
Bedingtes Kapital) und entsprechende Satzungsänderung
Enthaltung
Begründung: Der vorgeschlagene Rahmen von bis zu einem Gesamtnennbetrag 750 Mio. € und die Schaffung eines bedingten Kapitals ebenfalls von bis zur Hälfte des gezeichneten Kapitals erscheint sehr hoch – auch vor dem Hintergrund des Kapitalrahmens von TOP 8.
TOP 10
Zustimmung zu dem Unternehmensvertrag zwischen der PATRIZIA Immobilien AG
und der PATRIZIA Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH
Zustimmung
Begründung: Dem Vorschlag kann zugestimmt werden (Unternehmensvertrag), da keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.
TOP 11:
Zustimmung zu den Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen
der PATRIZIA Immobilien AG und deren neu zu errichtenden Tochtergesellschaften in Firma PATRIZIA Projekt 420 GmbH, PATRIZIA Projekt 430 GmbH, PATRIZIA Projekt 440 GmbH, PATRIZIA Projekt 450 GmbH, PATRIZIA Projekt 460 GmbH, PATRIZIA Projekt 470 GmbH, PATRIZIA Projekt 480 GmbH, PATRIZIA Projekt 490 GmbH, PATRIZIA Projekt 500 GmbH und PATRIZIA Projekt 510 GmbH
Zustimmung
Begründung: Dem Abschluss der angegebenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge kann zugestimmt werden. Sie dürften überwiegend der Konzernsteuerung dienen.
TOP 12:
Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der
PATRIZIA Immobilien AG und der PATRIZIA Projekt 260 GmbH
Zustimmung
Begründung: Dem Abschluss des genannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags kann zugestimmt werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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