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						 Hauptversammlung der KSB AG am 13.06.2007   
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. 
  
TOP 1 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KSB Aktiengesellschaft
nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht
zum 31. Dezember 2006 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2006
  
Keine Abstimmung erforderlich.
   
TOP 2 
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  
Zustimmung 
Begründung: Angesichts deutlich verbesserter Ertragslage sollte allerdings für das laufende Jahr eine deutliche Erhöhung der Dividende möglich sein.
    
TOP 3 
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
  
Zustimmung 
Begründung: Angesichts einer deutlich verbesserten Ertragslage kann der Entlastung zugestimmt werden.
   
 
TOP 4 
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
  
Zustimmung  
Begründung: Auch dem Aufsichtsrat kann Entlastung erteilt werden.
Die enorme Fluktuation im Aufsichtsrat und Vorstand in den letzten Jahren legt allerdings einige kritische Fragen an die Vertreter des Großaktionärs nahe.
   
 
  
TOP 5 
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers
  
 
Zustimmung 
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich der vorgeschlagenen Wahl der Abschlussprüfer nicht zuzustimmen.
   
 
 
TOP 6 
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
  
Zustimmung 
Begründung: Obwohl leider keine Informationen zur Person des zunächst vom Amtsgericht bestellten Aufsichtsrats mitgeteilt werden, kann der Wahl zugestimmt werden. 
   
TOP 7 
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung im Hinblick auf
zustimmungspflichtige Geschäfte
  
 
Zustimmung   
Begründung: Trotz gewisser in der HV zu hinterfragender Bedenken kann dieser Satzungsänderung zugestimmt werden.
   
 
TOP 8 
Beschlussfassung über eine Ergänzung der Satzung im Hinblick auf die Art und Weise der Übermittlung von Informationen an die Aktionäre
  
Zustimmung 
Begründung: Dieser technischen Änderung kann zugestimmt werden.
   
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
						
  
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