Hauptversammlung der Conergy AG am 11.06.20077
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Keine Zustimmung
Begründung: In Anbetracht des nach wie vor hohen Kapitalbedarfes zur Finanzierung von Investitionen resp. des operativen Geschäfts scheint eine Dividendenzahlung nicht sinnvoll.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Enthaltung
Begründung: Der Konzern ist zwar einerseits bei der Umsetzung seiner Diversifikationsstrategie vorangeschritten und konnte auch den Umsatz beträchtlich ausweiten, andererseits hat sich aber die Profitabilität ebenso verschlechtert wie die Bilanzsituation. Bedenklich stimmt auch der nach wie vor hohe laufende Finanzierungsbedarf für das operative Geschäft sowie für Investitionen in die neue Fabrik in Frankfurt/Oder.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Enthaltung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit nachvollziehbar, seiner Kontrollfunktion nachgekommen. In punkto Expansionsstrategie und mit Blick auf Liquidität und Rentabilität hätte der Aufsichtsrat mäßigend auf den Vorstand einwirken müssen.
TOP 5:
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Gegen den Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.
TOP 6:
Beschlussfassung über Erwerb und Veräußerung eigener Aktien
Keine Zustimmung
Begründung: Auch wenn die Nutzung des Instruments „Eigene Aktien“ in der Vergangenheit verantwortungsvoll gehandhabt wurde, hält die SdK im laufenden Geschäftsjahr, welches von Kapital- und Liquiditätsbedarf geprägt ist, Aktienrückkäufe für nicht vertretbar.
TOP 7:
Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2007 sowie damit zusammenhängende Satzungsänderungen
Keine Zustimmung
Begründung: Die Verwaltung hat das zur Verfügung stehende Genehmigte Kapital in der Vergangenheit zwar sinnvoll genutzt, nichtsdestotrotz lehnt die SdK den vorliegenden Vorratsbeschluss aufgrund der gewählten maximalen Größenordnung von 50% des Grundkapitals ab. Hier bestehen nach Auffassung der SdK bei einer evtl. erfolgenden Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage und damit unter Bezugsrechtsausschluss eine zu große Verwässerungsgefahr für die Altaktionäre sowie die Möglichkeit einer aktiven Ausgestaltung der Aktionärsstruktur durch die jeweilige Verwaltung. Eine Obergrenze von 25% wäre nach Ansicht der SdK für einen derartigen Vorratsbeschluss gerade noch tragbar. Über weitere Kapitalmaßnahmen sollte im konkreten Fall eine außerordentliche Hauptversammlung befinden.
TOP 8:
Anpassung der Satzung an die Gesetzesänderung zur Übermittlung von Informationen im Wege der Datenfernübertragung
Zustimmung
Begründung: Dieser Beschluss erleichtert die Kommunikation mit den Aktionären und ist rein abwicklungstechnischer Art.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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