HV der Co.don AG am 27.10.2003
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.
Top 2. Inwieweit eine Entlastung des Vorstandes erfolgen kann, wird die SdK kurzfristig nach dem Verlauf und der Beantwortung der Fragen auf der Hauptversammlung entscheiden. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Teilung der Entlastung der beiden Vorstandsmitglieder ist in dieser Form bisher nicht einsichtig. Besonders ist die Frage noch ungeklärt, wer für die verspätete Einberufung der Hauptversammlung (außerhalb der gesetzlichen Frist) verantwortlich ist.
Top 3. Wir werden gegen die Entlastung des Aufsichtsrates zu stimmen.
Begründung:
Die Darstellung und Handlungsweise des Aufsichtsrates in den letzten Monaten und insbesondere im Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung am 11. August, war so undurchsichtig und zum Schaden der Gesellschaft, dass die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre den Aufsichtsrat zum Rücktritt aufgefordert hat. Eine Entlastung kann deshalb nicht vorgenommen werden und wird von der SdK abgelehnt. Zwar handelt es sich bei der vorzunehmenden Entlastung um das Geschäftsjahr 2002 und nicht um die Vorkommnisse aus diesem Jahr, aber die Ursachen für den schlechten Zustand von co.don liegen bereits im letzten Jahr und somit auch die Versäumnisse des Aufsichtsrates. Bei dem derzeitigen völligen Vertrauensverlust in die Qualität und Arbeit des Aufsichtsrates ist deshalb eine Entlastung aus aktuellem Grund ausgeschlossen.
Top 4. ja
Top 5. ja
Top 6. ja
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