Hauptversammlung der Hawesko Holding AG am 18.06.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2006 mit dem zusammengefassten
Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstands und dem Bericht des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende in Höhe von € 0,85 entspricht den Ergebnissen und den finanziellen Möglichkeiten Haweskos. Dem Antrag ist zuzustimmen.
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Bei um 5,4 % erhöhten Erlösen konnte ein Konzernergebnis ausgewiesen werden, das mit € 10,8 M knapp über dem des Vj. liegt. Das Ebit war durch hohe Aufwendungen für den Aufbau eines neuen Absatzweges und durch die Installation einer neuen IT-Lösung belastet. Alle Segmente arbeiten jedoch profitabel. Das Finanzergebnis fiel deutlich besser als im Vorjahr aus. Dem Antrag ist zuzustimmen.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Der AR ist seinen Verpflichtungen sorgfältig nachgekommen. Er hat die Entscheidungen des Vorstandes geprüft und von sich aus Entwicklungen angeregt. Seiner Entlastung ist zuzustimmen.
TOP 5
Aufhebung der bestehenden und Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb
und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum
Ausschluss des Bezugsrechts bei der Veräußerung.
Keine Zustimmung
Begründung: Die beantragte Genehmigung zum Rückkauf eigener Aktien kann nicht gebilligt werden. Liquide Mittel sollten im Unternehmen verbleiben und nicht für Aktienkäufe vergeudet werden. Der Antrag ist abzulehnen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übermittlung von Informationen an
die Aktionäre der Hawesko Holding AG im Wege der Datenfernübertragung nach §
30 b Abs. 3 Nr. 1 lit. a) WpHG und Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen will künftig die Rechtslage ausnutzen und sich moderner Informationstechniken bedienen. Dem Antrag ist zuzustimmen.
TOP 7
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Beschränkung des
Frage- und Rederechts in der Hauptversammlung
Keine Zustimmung
Begründung: Die Einschränkung des Rede- und Fragerechts ist zwar rechtlich zulässig. Jedoch stellt speziell die Beschränkung des Fragerechts einen gravierenden und nicht hinnehmbaren Eingriff in die Aktionärsrechte dar. Der Antrag ist abzulehnen.
TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Susat & Partner oHG, Hamburg, sollen als Abschlussprüfer wieder gewählt werden. Das Unternehmen hat - wie auch schon in den Vorjahren - gute und gründliche Arbeit geleistet. Dem Antrag ist zuzustimmen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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