Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.06.07



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Hauptversammlung der DIS AG am 5. - 6.06.07

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2006, des Lageberichts für die Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Bericht des besonderen Vertreters

Keine Abstimmung erforderlich (dem Bericht wird allerdings mit großem Interesse entgegengesehen).

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2006

Keine Zustimmung
Begründung: Wie schon zum letzten Geschäftsjahr 2005 wird jetzt auch für das Geschäftsjahr 2006 eine inakzeptable Mini-Dividende vorgeschlagen. Dies geschieht offensichtlich auf Druck und im Interesse des neuen Grossaktionärs Adecco (83%). Mit dieser erneuten Beschlussvorlage wird noch einmal dokumentiert, dass man die verbliebenen Minderheitsaktionäre zum Verkauf drängen und die Gesellschaft von der Börse nehmen will.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Keine Zustimmung
Begründung: Mit dem Vorschlag der unter TOP 3 angesprochenen Mini-Dividende zeigt der neue Vorstand, dass er den Vorstellungen des neuen Grossaktionärs Adecco folgt und die Belange der übrigen Aktionäre nicht ausreichend vertritt. Damit kann seine Tätigkeit nicht durch Entlastung gebilligt werden, auch wenn er das Unternehmen ansonsten gut gemanagt und ein sehr gutes Ergebnis erwirtschaftet hat.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Keine Zustimmung
Begründung: Hier gilt das Gleiche wie für den Vorstand zu TOP 4. Die Anteilseigner-Vertreter sind vom Grossaktionär vorgeschlagen und gewählt worden. Offensichtlich handeln sie in erster Linie auch in seinem Interesse. Für die Arbeitnehmer-Vertreter sind keine Indizien ersichtlich, dass sie eine davon abweichende Haltung einnehmen.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

Keine Zustimmung
Begründung: Anlässlich der letzten Hauptversammlung in 2006 waren erhebliche Zweifel an den Feststellungen der Abschlussprüfer aufgetaucht und erörtert worden. Die SdK hatte sich entschieden, gegen den Vorschlag der Verwaltung zu stimmen. Das muss auch weiterhin gelten, da nicht ersichtlich ist, dass sich die Entscheidungsgrundlagen zwischenzeitlich verändert haben.

TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat

Keine Zustimmung
Begründung: Herr Scheiff war bis Mitte 2006 Vorsitzender des Vorstands der DIS AG und ist im Zuge der Übernahme der DIS durch die Adecco in den dortigen Vorstandsvorsitz gewechselt. Da Adecco deutlich gemacht hat, dass man die Minderheitsaktionäre aus der Gesellschaft drängen will, ist seine Wahl abzulehnen.

TOP 8
Bestätigung von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Juni 2006

Keine Zustimmung
Begründung: Hier geht es um die Beschlüsse der letzten HV aus 2006, bei denen die SdK sämtlich mit NEIN gestimmt hat, bzw. in 2 Fällen für eine Sonderprüfung sowie die Bestellung von 5 Besonderen Vertretern gestimmt hat, was aber aufgrund der Stimmenmehrheit der Großaktionärin nicht durchgekommen ist. Die zum Teil anfechtbaren, zum Teil nichtigen Beschlüssen richten sich gegen die Interessen der Minderheitsaktionäre. Deshalb ist gegen die Beschlussvorlagen zu stimmen, die die anfechtbaren Beschlüsse bestätigen und die nichtigen durch Neuvornahme ersetzen sollen.

TOP 9
Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung von Vorgängen bei der Geschäftsführung von Vorstand und Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Hier handelt es sich um einen Antrag von Aktionären. Die undurchsichtigen Vorgänge beim Erwerb der Mehrheitsbeteiligung - insbesondere auch durch das Abwerben der beiden vorherigen Vorstandsmitglieder der DIS - bedürfen einer Sonderprüfung.

TOP 10
Bestellung eines besonderen Vertreters und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 und 2 AktG gegen gegenwärtige und ehemalige Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates sowie gegen das herrschende Unternehmen Adecco S.A. sowie mit diesem im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen

Zustimmung
Begründung: Es ist nicht davon auszugehen, dass die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat bereit und willens sind, Schadenersatzansprüche gegen sich selbst, oder ehemalige Mitglieder oder gegen die neue Großaktionärin Adecco aus dem Sachverhalt der Abwerbung der beiden ehemaligen Vorstandsmitglieder geltend zu machen. Auch nicht aus dem Geschehen um den Widerruf der Börsenzulassung. Daher ist die Bestellung eines besonderen Vertreters geboten.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.