Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG am 31.05.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2006 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2006 nebst Berichten des Vorstands zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2006 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006.
Keine Beschlussfassung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die SdK ist zwar grundsätzlich der Ansicht, dass die Ausschüttungsquote über 50 % liegen sollte, doch ist es vorliegend so, dass durch die Akquisitionen des letzten Jahres eine Ausschüttungsquote von 24.9 % akzeptiert werden kann.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im vergangenen Jahr gut gearbeitet, ihm ist Entlastung zu gewähren.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Auch der Aufsichtsrat hat gut gearbeitet, ihm ist ebenfalls Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2007
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers ist nichts einzuwenden.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und eine neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie über die Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
Zustimmung
Begründung: Es handelt sich nur um eine Neufassung eines Beschlusses. Dem Beschluss kann zugestimmt werden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 3 der Satzung (Bekanntmachungen)
Zustimmung
Begründung: Es handelt sich hier um eine übliche, durch das Transparenzrichtlinienumsetzungsgesetz motivierte Satzungsänderungen,
TOP 8
Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl von Herrn Neumann in den Aufsichtsrat ist nichts einzuwenden. Er stärkt die Kapitalmarktkompetenz des Aufsichtsrats.
TOP 9
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und über die Änderung von § 4 der Satzung (Grundkapital)
Zustimmung
Begründung: Der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird zugestimmt, sie ist für die Aktionäre uneingeschränkt positiv.
TOP 10
Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) und über die Änderung von § 4 der Satzung (Grundkapital)
Zustimmung
Begründung: Auch der Aktiensplit ist für die Aktionäre positiv, da die Aktie dadurch „optisch günstiger“ wird.
TOP 11
Beschlussfassung über die Schaffung von genehmigtem Kapital sowie über die Änderung von § 4 der Satzung (Grundkapital)
Zustimmung
Begründung: Diesem Tagesordnungspunkt wird ebenfalls zugestimmt, da den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird.
TOP 12
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung (Büro des Aufsichtsrats, Aufsichtsratsvergütung)
Keine Zustimmung
Begründung: Diesem TOP wird nicht zugestimmt. Dabei hat die SdK kein Problem mit der Höhe der Vergütung, diese ist sicher auch noch nach der Erhöhung angemessen. Im Gegensatz zu dem Gorporate Governance Kodex ist die SdK jedoch der Ansicht, dass Aufsichtsräte grundsätzlich nicht erfolgsabhängig bezahlt werden sollten. Zwar sah die Satzung auch bisher schon eine erfolgsabhängige Vergütung vor, die auch nur erhöht wird, doch ändert dies nichts daran, dass der Beschluss aus der Sicht der SdK nicht opportun ist.
TOP 13
Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der Satzung (Leiter der Hauptversammlung, Beschlussfassung)
Keine Zustimmung
Begründung: Diesem TOP wird auch nicht zugestimmt. Eine Erhöhung der Stimmrechtsgrenze für die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, die kraft Gesetzes 75 % beträgt und nun auf 90 % erhöht werden soll, macht ein Investment in die Aktie für außenstehende Aktionäre uninteressanter.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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