Hauptversammlung der Viscom AG am 15.06.07
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Viscom AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
Top 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung von gut der Hälfte des Überschusses ist vernünftig und begrüßenswert
Top 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Im ersten Jahr an der Börse ist bis auf den hohen Emissionspreis nichts Negatives über den Vorstand bekannt geworden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Es ist nicht ersichtlich, dass der AR seine Aufgaben nicht erfüllt hätte
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Wahl von Ernst & Young zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 sprechen würde.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Keine Zustimmung
Begründung: Es ist menschlich verständlich, dass der AR die Arbeit zum IPO extra vergütet bekommen möchte – aus Sicht der neuen Aktionäre kann allerdings ein Emissionspreis an der Obergrenze mit seitdem fast halbiertem Kurs nicht noch belohnt werden.
TOP 7
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Erfüllung einer Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex
Keine Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung im Hinblick auf eine Flexibilisierung der AR- Vergütung entspricht zwar der CGK-Empfehlung, wird aber von der SdK abgelehnt.
TOP 8
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Anpassung an eine gesetzliche Neuregelung
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung im Hinblick auf eine Übermittlung von Informationen an Aktionäre der Gesellschaft im Wege der Datenfernübertragung soll nach Maßgabe des TUG erfolgen und ist üblich.
TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um den üblichen Vorratsbeschluss, um die Flexibilität der AG zu gewährleisten.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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