Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 13.06.07



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Hauptversammlung der Dresdner Factoring AG am 13.06.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte des Vorstands zur Gesellschaft und Zum Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 zum 31.12.2006 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006

Keine Zustimmung
Begründung: Der Neuvorstand teilte am 16.2.07 mit, dass das Ende Januar 2007 mitgeteilte Ergebnis deutlich unterschritten wird wegen zusätzlicher Risikovorsorge, erhöhten Personal- und Sachkosten. Verdacht, dass der Altvorstand die Aktionäre falsch informiert hat.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Keine Zustimmung
Begründung: Es besteht der Verdacht, dass der Aufsichtsrat seinen Aufgaben nicht nachgekommen ist und den Vorstand nicht laufend überwacht hat.

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Für das neue Geschäftsjahr wird einer neuer WP, die Ernst & Young AG, gem. TAG vorgeschlagen

TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem elektronischen Versand von Informationen an die Aktionäre im Sinne des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes und Änderung der Satzung zur Anpassung an die neue Rechtslage

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Einwendungen gegen diese Beschlussvorlage.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Keine Zustimmung
Begründung: Die Barmittel in der Kasse stammen aus dem Börsengang und sind sinnvoll zu investieren. Der Einsatz der Aktien für Optionsrechte sollte derzeit nicht in Frage kommen. Der Erwerb weiterer Unternehmen mit diesen Aktien sollte angesichts der unsinnigen Expansion in 2006 auch nicht in Frage kommen. Aktienrückkauf widerspricht TAG 8

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages zwischen der Dresdner Factoring AG und der TEWEFA Verwaltungsgesellschaft mbH

Zunächst Enthaltung
Begründung: Der Beherrschungsvertrag kann sinnvoll sein. Zunächst sind aber die Zahlen der TEWEFA Factoring GmbH offen zu legen bzw. zu erläutern. ( Die TEWEFA Verwaltungsgesellschaft mbH hält sämtliche Anteile)

TOP 8
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des bed. Kapitals I/2006, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals, Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsplans

Keine Zustimmung
Begründung: Siehe Punkt 6 Aktienrückkauf und Kapitalerhöhung widersprechen sich. Für ein Aktienoptionsprogramm sind ferner erforderlich: Eigeninvestment des Begünstigten. Anspruchvolles Kursziel. Ausübungsfrist von mind. 3 Jahren mit anschließender Haltefrist. Begrenzung der Vergütung. Anknüpfung an Unternehmensergebnis

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.