Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG am 23.05.2007 am
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hypo Real Estate Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2006, der Lageberichte für die Hypo Real Estate Holding AG und für den Konzern sowie der Berichte des Aufsichtsrats und des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Keine Beschlussfassung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Die vorgeschlagene Bilanzgewinnverwendung mit einer Dividende von 1,50 € / Stückaktie ist angemessen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Der Vorstand hat im Berichtsjahr konstruktiv gearbeitet. Dieses kommt insbesondere auch in der Steigerung des Ergebnisses je Aktie auf 3,20 € (i.V. 2,49 €) zum Ausdruck. Die Entlastung wird empfohlen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Gegen die ordnungsgemäße Arbeit des Aufsichtsrats bestehen keine Bedenken. Die Entlastung wird daher empfohlen.
TOP 5
Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Die vorgeschlagenen AR-Ersatzwahlen sind erforderlich geworden. Die Nachfolgekandidaten entsprechen den Anforderungen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Zustimmung
Die aktienrechtliche erforderliche Erwerbsbegrenzung von bis zu 10 % des Grundkapitals ist vorgesehen. Gegen die Beschlussfassung bestehen, trotz Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre, keine grundsätzlichen Bedenken.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des Konzernhalbjahresfinanzberichtes für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Wir empfehlen Zustimmung. Die vorgeschlagene WP-Gesellschaft entspricht den gestellten anspruchsvollen Anforderungen in vollem Umfang.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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