Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.05.07



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Hauptversammlung der HBW Abwicklungs Aktiengesellschaft am 30.05.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses nebst Lagebericht und des mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis 30. September 2006 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis 30. September 2006

Zustimmung
Begründung: Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist gem. § 270 AktG erforderlich, da sich die HBW AG in der Auflösung gem. §§ 262 ff. AktG befindet. Gegen die beiden Jahresabschlüsse (Konzern und AG) sowie die Lageberichte und den Bericht des Aufsichtsrats bestehen nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Einwände.
Vorbehalte gibt es im Hinblick auf ggf. neue Erkenntnisse in der zu erwartenden streitigen Aussprache, wo mit dem Auftreten von Aktionären zu rechnen ist, die sich gegen die Beschlüsse der letzten Hauptversammlung in 2006 wehren (Verkauf des gesamten Geschäftsbetriebs im Wege der Vermögensübertragung auf eine Erwerber-GmbH im Wege des unterstützten Management Buy Out). Das Verfahren (14 Kläger) konnte nicht vergleichsweise abgeschlossen werden, weil ein Kläger nicht an dem Vergleich teilnehmen wollte.
Der Vergleich sah im wesentlichen die Durchführung eines Squeeze Out durch die Mehrheitsaktionäre Gilde/Inbev vor, wonach die außenstehenden Aktionäre (ca. 4.930 Aktien von 50.000 Aktien = knapp 10%) einen Abfindungsbetrag von 325 € pro Aktie erhalten hätten, außerdem die anteilige Garantiedividende für das Rumpfgeschäftsjahr von 3,89 €.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis 30. September 2006

Zustimmung
Begründung: Offensichtlich hat der Vorstand die in der letzten Hauptversammlung beschlossenen Transaktionen - siehe oben zu TOP 1 - ordentlich durchgeführt. Das gilt auch für den Versuch der vergleichsweisen Regelung mit den Klägern. Die angebotene Regelung ist aus derzeitiger Sicht als angemessen zu sehen.
Die allgemeinen Vorbehalte wie zu TOP 1 gelten allerdings auch hier.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar bis 30. September 2006

Zustimmung
Begründung: Hier gilt sinngemäß das gleiche wie zu TOP 2. Die Mitglieder des Aufsichtsrats - alle sind Führungskräfte der Inbev-Gruppe - haben ihren Beitrag zu den beschlossenen Transaktionen und zur Beilegung der Klagen geleistet.
Die allgemeinen Vorbehalte wie zu TOP 1 gelten allerdings auch hier.

TOP 4
Vorlage der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Prüfers der Liquidationseröffnungsbilanz versehenen Liquidationseröffnungsbilanz zum 01.Oktober 2006 nebst erläuterndem Bericht der Abwickler und des Berichts des Aufsichtsrats sowie Beschlussfassung über die Feststellung der Liquidationseröffnungsbilanz

Zustimmung
Begründung: Die Liquidationseröffnungsbilanz per 1. Oktober 2006 ist nach derzeitigen Erkenntnissen nicht zu beanstanden.
Vorbehalte wie zu TOP 1.

TOP 5
Vorlage des mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01. Oktober bis 31. Dezember 2006 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01. Oktober bis 31. Dezember 2006

Zustimmung
Begründung: Der Jahresabschluss für das 1. Rumpfgeschäftsjahr ist aus derzeitiger Sicht nicht zu beanstanden.
Vorbehalte wie zu TOP 1.

TOP 6
Beschlussfassung über die Entlastung der Abwickler für das Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01. Oktober bis 31. Dezember 2006

Zustimmung
Begründung: Die Abwickler - die beiden ehemaligen Vorstandsmitglieder - haben offensichtlich ihre Aufgaben im Rumpfgeschäftsjahr erfüllt. Im Wesentlichen betrifft das betrifft die gleichen Aufgaben wie zuvor zum Ende der Vorstandstätigkeit (siehe oben zu TOP 2).
Vorbehalte wie zu TOP 1.

TOP 7
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01. Oktober bis 31. Dezember 2006

Zustimmung
Begründung: Hier gilt sinngemäß das gleiche wie für die Abwickler bei TOP 6.
Vorbehalte wie zu TOP 1.

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederbestellung von KPMG bestehen keine ersichtlichen Einwände. Prinzipiell ist es sinnvoll, dass der Abschlussprüfer nicht - jedenfalls nicht ohne wichtigen Grund - während der Abwicklung wechselt.
Vorbehalte wie zu TOP 1.

Das endgültige Abstimmungsverhalte wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.