Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.05.07



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Hauptversammlung der Vivacon AG am 22.05.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2006, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2006 und der Lageberichte für die Vivacon AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Begründung: Es liegt ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vor. Es sind keine unangemessen ausgeübten Bilanzierungswahlrechte erkennbar.

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Vivacon AG

Zustimmung
Begründung: Die Dividende (erstmals!) beträgt zwar nur 17% des Konzernjahresüberschusses, es wurden aber hohe Investitionen in Erbbauzinsgrundstücke getätigt, die die Liquidität bereits stark belastet haben. Zudem wurden im letzten Geschäftsjahr zur Sicherung der Liquidität bereits Schuldverschreibungen ausgegeben.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar wurde gesetzes- und satzungskonform gearbeitet. Es ist eine gute wirtschaftliche Leistung erkennbar.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Begründung: Der wirtschaftliche Erfolg ist wohl auch der erfolgreichen Arbeit, insbesondere der strategischen Beratung des Aufsichtsrates, zu verdanken.

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Die fachliche Qualifikation steht fest und der Einstieg als \"normales\" Aufsichtsratsmitglied ist akzeptabel.

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

Enthaltung
Begründung: Der Abschlussprüfer hat in 2006 Steuerberatungsleistungen erbracht, deren Honorar viermal so hoch war wie das der Abschlussprüfung. Inwieweit die Sachverhalte, bei denen beraten wurde, zum Gegenstand der Abschlussprüfung werden, kann nicht beurteilt werden. Daher besteht die Besorgnis der Befangenheit.

TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines weiteren Genehmigten Kapitals IV und entsprechende Änderung von § 7 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Schaffung weiteren genehmigten Kapitals wird nur in einer zu vernachlässigenden Größenordnung beantragt.

TOP 8 Beschlussfassung über eine erneute Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Vivacon Aktienoptionsplan 2007) sowie Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals zur Bedienung des Vivacon Aktienoptionsplans 2007 und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die meisten Kriterien der SdK sind erfüllt. Ob ein Cap zur Begrenzung der Vergütung eingeführt wurde, ist allerdings noch zu erfragen. Gegebenenfalls führt ein fehlender Cap zur Enthaltung.

TOP 9 Anpassung der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom 15. Oktober 2001 (Vivacon Aktienoptionsplan 2001), vom 27. April 2004 (Vivacon Aktienoptionsplan 2004), vom 19. Mai 2005 (Vivacon Aktienoptionsplan 2005) und vom 15. Mai 2006 (Vivacon Aktienoptionsplan 2006)

Zustimmung
Begründung: Die inhaltliche Angleichung aller Aktienoptionsprogramme macht Sinn, da die Verwaltung vereinfacht wird.

TOP 10 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Zustimmung
Begründung: Die Flexibilität zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen gegen Aktien soll erhalten bleiben.

TOP 11 Satzungsänderungen zur Anpassung an §§ 30b Abs. 3 Nr. 1 lit. A), 46 Abs. 3 WpHG

Zustimmung
Begründung: Die elektronische Informationsübermittlung sollte möglich sein. Daher ist die Satzungsänderung sinnvoll.

TOP 12 Satzungsänderungen zur Aufsichtsratsvergütung und zur Aufsichtsratsausschussvergütung

Enthaltung
Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung wurde bereits im letzten Jahr auf ein angemessenes Niveau angehoben. Ein weiterer Anpassungsbedarf ist nicht erkennbar. Welche anderen Unternehmen als Vergleich herangezogen wurden, erschließt sich nicht.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.