Hauptversammlung der Vivacon AG am 22.05.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2006, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2006 und der Lageberichte
für die Vivacon AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Es liegt ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vor. Es sind keine unangemessen ausgeübten Bilanzierungswahlrechte erkennbar.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Vivacon AG
Zustimmung
Begründung: Die Dividende (erstmals!) beträgt zwar nur 17% des
Konzernjahresüberschusses, es wurden aber hohe Investitionen in
Erbbauzinsgrundstücke getätigt, die die Liquidität bereits stark belastet
haben. Zudem wurden im letzten Geschäftsjahr zur Sicherung der Liquidität
bereits Schuldverschreibungen ausgegeben.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar wurde gesetzes- und satzungskonform gearbeitet. Es ist eine gute wirtschaftliche Leistung erkennbar.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Der wirtschaftliche Erfolg ist wohl auch der erfolgreichen Arbeit, insbesondere der strategischen Beratung des Aufsichtsrates, zu verdanken.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die fachliche Qualifikation steht fest und der Einstieg als \"normales\" Aufsichtsratsmitglied ist akzeptabel.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Enthaltung
Begründung: Der Abschlussprüfer hat in 2006 Steuerberatungsleistungen
erbracht, deren Honorar viermal so hoch war wie das der Abschlussprüfung.
Inwieweit die Sachverhalte, bei denen beraten wurde, zum Gegenstand der
Abschlussprüfung werden, kann nicht beurteilt werden. Daher besteht die
Besorgnis der Befangenheit.
TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines weiteren Genehmigten Kapitals IV
und entsprechende Änderung von § 7 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Schaffung weiteren genehmigten Kapitals wird nur in einer zu vernachlässigenden Größenordnung beantragt.
TOP 8
Beschlussfassung über eine erneute Ermächtigung zur Gewährung von
Bezugsrechten (Vivacon Aktienoptionsplan 2007) sowie Beschlussfassung über
die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals zur Bedienung des Vivacon
Aktienoptionsplans 2007 und Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die meisten Kriterien der SdK sind erfüllt. Ob ein Cap zur Begrenzung der Vergütung eingeführt wurde, ist allerdings noch zu erfragen. Gegebenenfalls führt ein fehlender Cap zur Enthaltung.
TOP 9
Anpassung der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom 15. Oktober
2001 (Vivacon Aktienoptionsplan 2001), vom 27. April 2004 (Vivacon
Aktienoptionsplan 2004), vom 19. Mai 2005 (Vivacon Aktienoptionsplan 2005)
und vom 15. Mai 2006 (Vivacon Aktienoptionsplan 2006)
Zustimmung
Begründung: Die inhaltliche Angleichung aller Aktienoptionsprogramme macht Sinn, da die Verwaltung vereinfacht wird.
TOP 10
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Die Flexibilität zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen gegen Aktien soll erhalten bleiben.
TOP 11
Satzungsänderungen zur Anpassung an §§ 30b Abs. 3 Nr. 1 lit. A), 46 Abs. 3
WpHG
Zustimmung
Begründung: Die elektronische Informationsübermittlung sollte möglich sein. Daher ist die Satzungsänderung sinnvoll.
TOP 12
Satzungsänderungen zur Aufsichtsratsvergütung und zur
Aufsichtsratsausschussvergütung
Enthaltung
Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung wurde bereits im letzten Jahr auf ein angemessenes Niveau angehoben. Ein weiterer Anpassungsbedarf ist nicht
erkennbar. Welche anderen Unternehmen als Vergleich herangezogen wurden,
erschließt sich nicht.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|