Hauptversammlung der Uzin Utz am 15.05.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2006, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2006, der Lageberichte der Uzin Utz AG und des
Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006.
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs
2006
Zustimmung
Begründung: Zur Ausschüttung gelangen 46,50 % des Konzernbilanzgewinns.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr schön weiter nach vorne gebracht, alle Unternehmenskennzahlen haben sich verbessert.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontroll- und Beratungsfunktion im abgelaufenen Geschäftsjahr voll gerecht geworden
TOP 5
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Fortschreibung der in 2007 auslaufenden Ermächtigung, obwohl der free float mit 16 % der Aktien nicht gerade groß ist. Man hatte aber auch im abgelaufenen Geschäftsjahr von der Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Bis auf einen geringen Rest wurden die bis 2004 eingesammelten Aktien in 2007 für eine Akquisition gewinnbringend verwendet.
TOP 6
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Anpassung an das
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
Zustimmung
Begründung: Hier handelt es sich um eine notwendige Satzungsanpassung.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2007
Zustimmung, sofern die Unabhängigkeitserklärung gem. DCGK, Ziff. 7.2.1 eingeholt wurde. Die ECOVIS Wirtschaftstreuhand prüft den Konzern seit 2005. Jedoch ist die Größenordnung des Honorars für Beratungsleistungen in 2006 zu beanstanden - es wird dringend angeraten, hier in 2007 eine Änderung vorzunehmen, um die Unabhängigkeit der Prüfer nicht infrage stellen zu müssen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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