Hauptversammlung der Symrise AG am 15.05.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Symrise AG für das Geschäftsjahr 2006 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2006 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Enthaltung
Begründung: Das Unternehmen ist erst im Dezember 2006 an die Börse gebracht worden. Für die Privatanleger ist das Geschäftsjahr 2007 das eigentliche erste Jahr des Unternehmens. Die Jahre 2003 bis 2006 waren im wesentlichen durch finanzielle Transaktionen mit hohen aufgelaufenen Verlusten aufgrund der Übernahme der qualifizierten Mehrheit der Anteile durch Private Equity Investoren (EQT und Co-Investoren) geprägt. Dies schloss Restrukturierungsmassnahmen anlässlich der Fusion der beiden vorherigen Wettbewerber Haarmann+Reimer und Dragoco Gerberding ein. Der Börsengang wurde erfolgreich durchgeführt, doch bleibt für die Privatanleger jetzt zunächst die Entwicklung in 2007 abzuwarten.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Enthaltung
Begründung: Hier gilt das gleiche wie zu TOP 2. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren - soweit es sich um Vertreter der Anteilseigner handelt - im wesentlichen von den Investoren und den verbliebenen Alt-Gesellschaftern berufen worden und deren Vertreter. Auch hier bleibt jetzt die weitere Entwicklung - zunächst in 2007 - abzuwarten.
TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Gegen die vorgesehene Bestellung von KPMG bestehen keine Bedenken (der Jahresabschluss 2006 wurde von Ernst&Young geprüft).
TOP 5
Beschlussfassung gem. § 30b Abs. 3 WpHG und Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung soll die Kommunikation mit den Aktionären im Wege der Datenfernübertragung rechtlich zulässig möglich gemacht werden. Das ist eine zeitgemäße Maßnahme.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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