Hauptversammlung der Deutschen Postbank AG am 11.05.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern,
des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2006
Keine Beschlussfassung erforderlich
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
ZUSTIMMUNG
Begründung: Unveränderte Dividende von € 1,25, trotz eines Ergebnisanstieges von € 3,00 auf € 4,24 je Aktie. Wir stimmen dem Dividendenvorschlag dennoch zu, da durch die Übernahmen die Eigenmittelquote von 10,7 % auf 8,1 % gesunken ist und erst dem gestiegenen Geschäftsvolumen weiter angepasst werden sollte.
TOP 3
Entlastung des Vorstands
ZUSTIMMUNG
Begründung: Die Steigerung des Jahresüberschusses, die erfolgreiche Expansion und Integration begründen die Zustimmung.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats
ZUSTIMMUNG
Begründung: Der Aufsichtsrat hat gute Arbeit geleistet und ihm ist Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
ZUSTIMMUNG
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt die gegen die Wahl des
vorgeschlagenen Abschlussprüfers Pricewaterhouse Coopers sprechen.
TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG
ABLEHNUNG
Begründung: Das Unternehmen expandiert. Es braucht möglicherweise
zusätzliches Eigenkapital. In dieser Situation ist der Rückkauf eigener
Aktien wirtschaftlich nicht sinnvoll. Beiden Beschlussvorlagen wird nicht
zugestimmt.
TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
ABLEHNUNG
Begründung: Das Unternehmen expandiert. Es braucht möglicherweise
zusätzliches Eigenkapital. In dieser Situation ist der Rückkauf eigener
Aktien wirtschaftlich nicht sinnvoll. Beiden Beschlussvorlagen wird nicht
zugestimmt.
TOP 8
Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ZUSTIMMUNG
Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
Begründung: Zur Optimierung innerhalb eines Konzerns ist der Abschluss
sinnvoll.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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