Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.05.07



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Hauptversammlung der adidas AG am 10.05.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2006, des Lageberichts für die adidas AG und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Dividende wurde von bereinigt 0,325 € auf 0, 42 € angehoben. Dies entspricht einem Ausschüttungssatz von 18 % nach einer solchen von 17 % im Vorjahr. Diese wird zwar von der SdK grundsätzlich für zu niedrig erachtet, ist aber angesichts der Belastungen aus der Reebokübernahme zu akzeptieren.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im vergangenen Jahr gut gearbeitet. Ob sich die Reebokübernahme auszahlen wird, wird die Zukunft zeigen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Begründung: Die SdK stimmt zu, vgl. TOP 4

TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung von § 18 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

Zustimmung
Begründung: Zwar wird die AR-Vergütung fast verdoppelt, von 21.000,- € auf nunmehr 40.000,- €, doch ist dies immer noch als angemessen anzusehen. Aufsichtsräte werden nur dann genügend Zeit für das Mandat investieren, wenn sie dementsprechend bezahlt werden. Was mit der Erhöhung der Vergütung hoffentlich einhergeht, ist die Beendigung von Beraterverträgen.

TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ergebnisabführungsvertrag mit der adidas Beteiligungsgesellschaft mbH

Zustimmung
Begründung: Hierbei handelt es sich um einen Gewinnabführungsvertrag mit einer 100 %igen Tochter, gegen den nichts einzuwenden ist.

TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

Zustimmung
Begründung: Die SdK stimmt diesem TOP zu. Die eigenen Aktien sollen insbesondere genutzt werden, um nicht auf ein Genehmigtes Kapital zurückgreifen zu müssen. Im übrigen sind die Vorgaben ansonsten üblich.

TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zur Informationsübermittlung im Wege der elektronischen Datenfernübertragung

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um einen Beschluss, der auf Grund von gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist.

TOP 9 Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Prüfers.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.